Allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag für das Gipser- und Malergewerbe

Nachdem die Vernehmlassungsfrist zum Gesamtarbeitsvertrag für das Gipser- und Malergewerbe ohne Einwände geblieben ist, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 24. März 2020 die Lohn- und Protokollvereinbarung zu diesem Gesamtarbeitsvertrag für allgemeinverbindlich erklärt und die Geltungsdauer der Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages bis zum 31. März 2021 verlängert. Die entsprechende Verordnung tritt am 31. März 2020 in Kraft.