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AHV: Lösungsweg der FBP hat die Menschen in Liechtenstein im Auge

Der FBP-Landtagsabgeordnete Johannes Kaiser kündigt zusammen mit der FBP-Fraktion den parlamentarischen Eingang einer Interpellation zur «Teuerungsanpasssung für AHV-Renten» an.

FBP-BLICKWINKEL – Ein Beitrag des FBP-Landtagsabgeordneten Johannes Kaiser zur langfristigen AHV-Stabilisierung

 

Die AHV verzeichnet für das Jahr 2019 unter dem Strich ein positives Gesamtergebnis von 250 Mio. Franken. Das könnte dazu verleiten, zu glauben, dass der Landtag auf längerfristige Stabilisierungsmassnahmen des AHV-Fonds verzichten könnte. Ein Blick auf die Jahresabschlüsse der AHV in den letzten fünf Jahren zeigt, dass dreimal ein positives und zweimal ein negatives Gesamtergeben resultierte, so gerade im Jahr 2018 mit einem Minus von 130 Mio. Franken. Ausschlaggebend ist dabei – wie der ähnliche Mechanismus bei der Landesrechnung – die Rendite der Vermögensanlagen. Betrachtet man die Jahre 2015 bis 2019, resultierte durchschnittlich pro Jahr einem Plus von über 72 Mio. Franken. Das Fondvermögen der AHV entspricht somit aktuell einer Reserve von 10.8 Jahresausgaben.

AHV ist grundsätzlich sehr gut aufgestellt
Diese Momentaufnahme darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass für eine längerfristige Sicherung des AHV-Fonds frühzeitig entsprechende Massnahmen eingeleitet werden müssen, denn das Ziel ist es, dass im Zeithorizont von 20 Jahren die Reserve des AHV-Fonds nicht unter fünf Jahresausgaben tauchen darf. Aus diesem Grunde lässt die Regierung gemäss Art. 25bis AHVG mindestens alle fünf Jahre eine versicherungstechnische Prüfung des Vermögens der AHV-Anstalt über einen 20 Jahre vorausschauenden Zeitraum erstellen. Dieses technische Gutachten liegt dem Landtag seit Dezember 2019 vor und es besagt, dass der AHV-Fonds gemäss diesen approximativen Berechnungen mit den heutigen Einzahlungs- und Ausgaben-Parametern im Jahre 2038 unter diese Mindestanforderung der Reserve von fünf Jahresausgaben fällt – nämlich auf 4.26. Es geht also bei dieser versicherungstechnischen Prüfung mit entsprechenden Massnahmen, die der Landtag zu initiieren hat, nicht um ein Sanierungs-Projekt, sondern um eine vorausschauende sowie langfristige Sicherung des AHV-Fonds. Die AHV ist kein Snierungsfall. Es geht um die Stabilisierung und um die Sicherung der AHV auf langfristige Sicht. Die Vornahme von langzeitregulierenden Massnahmen ist dennoch notwendig, um mindestens das erforderliche Ziel der Reserve von fünf Jahresausgaben des AHV-Fonds im Jahre 2038 zu gewährleisten oder idealerweise zu übertreffen.

Langfristige Sicherung der AHV ist ein steter Auftrag
Für die langfristige Stabilisierung der AHV im Zeitfenster bis 2038 – alles was länger hinausgeht, gleicht aus meiner Sicht einem Blick in die Kristallkugel – gibt es verschiedene Hebel bzw. «Stellschrauben» an denen gewirkt werden kann. Die naheliegendsten sowie einfachsten Möglichkeiten sind bekannt, nämlich die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre, die Erhöhung des Beitragssatzes sowie die Erhöhung des Staatsbeitrages oder eine Kombination dieser Vorschlags-Module. Die FBP-Fraktion hat sich mit dieser Ausgangslage und Zielerfordernis des technischen Versicherungsgutachtens sehr intensiv befasst und ihr präferiertes 3-Punkte-Modell zur langfristigen Sicherung des AHV-Fonds im Zeitbogen bis 2038 bereits in die Diskussion eingebracht.

Zum heutigen Zeitpunkt kommt für die FBP eine Erhöhung des Rentenalters nicht in Frage, da wir der Ansicht sind, dass andere Massnamen aktuell ausreichenden Spielraum bieten, um das geforderte Mass an Reserven im 20-Jahreshorizont sicher zu stellen.

Mit einer marginalen Erhöhung der Lohnbeiträge, z.B. bis zu einer Gleichschaltung mit der Schweiz, tragen die inländischen wie ausländischen Arbeitskräfte gleichermassen zur langfristigen Stabilisierung des AHV-Fonds bei. Diese Fonds-Sicherung ist auch im ureigenen Interesse aller Arbeitenden in Liechtenstein, den Inländern wie den Grenzgängern, denn damit sichern sie sich ihre AHV-Auszahlungen im Rentenalter. Die Grenzgänger sind keineswegs benachteiligt, denn sie haben im Alter ihr uneingeschränktes Anrecht auf anteilsmässige Rentenleistungen. Zu suggerieren, dieser Massnahmenvorschlag würde den Grenzgängern die Renten «verbauen», ist absurd. Liechtenstein wird als erfolgreicher Wirtschaftsstandort gestärkt, wenn die Grenzgänger auch im Hinblick auf ihr Rentenalter auf einen sicheren AHV-Fonds in Liechtenstein vertrauen können.

Die Erhöhung des Staatsbeitrages an die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist mit der Erhöhung des Beitragssatzes der Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträge für die AHV einhergehend, dies bedeutet, dass die Krankenkassenprämien für alle sinken und die höheren Lohnbeiträge auf diese Weise kompensiert werden. Von der Reduktion der Krankenkassenprämie profitieren zusätzlich die Rentnerinnen und Rentner, da sie weniger Krankenkassenprämien zahlen müssen. Am Ende des Tages verbleibt den Familien und Rentnern mehr Geld zur Verfügung – also mehr «Netto vom Brutto».

 

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