Totalrevision der Entsendeverordnung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2019 eine Gesamtrevision der Entsendeverordnung genehmigt. Sie soll am 1. Januar 2020 zusammen mit dem Gesetz über die Abänderung des Entsendegesetzes in Kraft treten und die Entsendeverordnung, LGBl. 2000 Nr. 107, in der geltenden Fassung ersetzen.

Die Revision dient in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie 2014/67/EU des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“). Da eine Vielzahl von Verordnungsbestimmungen abzuändern war und die Verordnung bereits zahlreiche eingeschobene Artikel aufwies, wurde aus legistischen Gründen eine Totalrevision vorgenommen. Dies erlaubte es auch, Aufbau und Systematik dem Entsendegesetz anzugleichen.