Schranke beim Bahnübergang Nendeln beschädigt  

Bei zwei Verkehrsunfällen Unfallstelle pflichtwidrig verlassen.

Pflichtwidriges Verhalten durch Fahrzeuglenker
und Selbstunfall

lpfl – Am Donnerstag ereigneten sich drei Verkehrsunfälle, bei denen sich eine Person verletzte und Sachschaden entstand.

Gegen 09:00 Uhr fuhr in Nendeln ein Sattelschlepper auf der Bahngasse in nördliche Richtung. Als er links in die Rheinstrasse einbog um anschliessend in Richtung Eschen zu fahren, beschädigte das Fahrzeug das linksseitige Lichtsignal samt Lampenschirmen und den rechtsseitigen Schrankenbaum. Ohne den Geschädigten oder die Landespolizei zu verständigen, verliess der unbekannte Fahrer die Unfallstelle mit seinem Fahrzeug.

In Triesen fuhr gegen 15:00 Uhr eine Frau mit ihrem Auto auf der Landstrasse in südliche Richtung. Aufgrund eines Staus musste sie anhalten und warten. Da ihr dies zu lange dauerte, beschloss sie zu wenden. Dabei übersah sie eine Mittelinsel sowie den darauf befindlichen Inselschutzpfosten und kollidierte mit diesem. Ohne sich um die Schadensregelung zu kümmern, verliess sie die Unfallstelle.

Ein jugendlicher Fahrradfahrer war gegen 16:00 Uhr in Vaduz auf dem südlichen Trottoir der Nebenstrasse „Altenbach“ bergwärts unterwegs. Als er dieses verlassen wollte, fuhr er in den vor ihm stehenden Eisengusspfosten und kam zu Sturz. Er verletzte sich am linken Oberarm und musste mit dem Rettungsdienst ins Spital gebracht werden. (Landespolizei)