Regierung verabschiedet Brexit-Vorlagen

Nach dem deutlichen Wahlsieg der konservativen Partei unter Premierminister Boris Johnson gilt ein EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) am 31. Januar 2020 als sicher. Mit dem Brexit wird UK auch aus dem EWR ausscheiden. Um ein rechtzeitiges Inkrafttreten der Brexit-Vorlagen in Liechtenstein sicherzustellen, hat die Regierung deshalb am 19. Dezember 2019 den Bericht und Antrag betreffend den Austritt des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und dem EWR-Abkommen verabschiedet. Der Landtag wird sich im Januar 2020 mit den Vorlagen befassen.

Erklärtes Ziel der Regierung im Brexit-Prozess ist es, die Gleichbehandlung der liechtensteinischen Staatsangehörigen mit EU-Bürgerinnen und Bürgern sicherzustellen. Das Austrittsabkommen zwischen den EWR/EFTA-Staaten und UK, das nun dem Landtag vorgelegt wird, erfüllt diese Forderung. Es gewährleistet, dass EWR/EFTA-Staatsangehörige, die bereits in UK leben bzw. britische Staatsangehörige, die in Norwegen, Island oder Liechtenstein leben, weitgehend die gleichen Rechte haben wie bisher. Dazu gehören neben dem Aufenthaltsrecht auch die Ansprüche auf Sozialversicherung und die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Die spezielle liechtensteinische Lösung beim Personenverkehr bleibt vorbehalten. Da Norwegen, Island und Liechtenstein Teil des Binnenmarktes sind, behandelt das Abkommen neben den Bürgerechten weitere Fragen, die sich aus dem EU-Austritt UKs ergeben, wie Datenschutz, Geistiges Eigentum, bereits in Verkehr gebrachte Waren und öffentliches Auftragswesen. Bei allen diesen Themen wird im Wesentlichen geregelt, dass Rechte, die vor dem Ende des Übergangszeitraums erworben wurden, auch weiterhin geschützt werden bzw. dass am Ende des Übergangszeitraums noch laufende Verfahren nach denselben Bestimmungen beendet werden, nach denen sie begonnen haben.

Die EU und UK haben einen Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2020 vereinbart, während dem UK weiterhin als EU-Mitglied behandelt wird. Während dieser Zeit ändert sich für betroffene Personen und Unternehmen nichts. Mit dem Gesetz für den Übergangszeitraum, das ebenfalls Teil der Vorlage ist, wird diese Übergangsfrist in Liechtenstein umgesetzt. Das Gesetz bestimmt, dass UK während des Übergangszeitraums im liechtensteinischen Recht weiter als EWR- bzw. EU-Mitgliedstaat gilt. Durch eine Ergänzung des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofes wird schliesslich klargestellt, dass auch der EFTA-Gerichtshof und die EFTA-Überwachungsbehörde UK während des Übergangszeitraums weiterhin als EU-Mitgliedstaat behandeln.