Konsumentenschutz: Pauschalreiseverordnung verabschiedet

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 17. Dezember 2019 die Verordnung über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreiseverordnung; PRV) verabschiedet.

Aufgrund der vom Landtag in seiner Sitzung im Dezember beschlossenen Schaffung eines Gesetzes über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz; PRG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 wurde eine entsprechende Verordnung mit Ausführungsvorschriften zum Gesetz notwendig. Die Verordnung beinhaltet konkrete Bestimmungen zur Insolvenzabsicherung, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Versicherungssumme, des Inhalts des Versicherungsvertrags bzw. der Bankgarantie und der Nachweismöglichkeiten betreffend die Vorlage der Insolvenzabsicherung wie auch Bestimmungen zur Registerführung und Eintragung in das Insolvenzabsicherungsregister.
Das Pauschalreisegesetz sowie die Pauschalreiseverordnung werden am 1. Februar 2020 gemeinsam in Kraft treten.