Hemmung des Prozessualen Fristenablaufes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2019 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Hemmung des prozessualen Fristenablaufes verabschiedet.

Der Ablauf von Fristen im Verfahrensrecht (Zivilverfahren, Strafverfahren und Verwaltungsverfahren) wird durch Samstage, Sonntage oder Feiertage und den Karfreitag gehemmt. In der Rechtspraxis kommt es immer wieder zu Unsicherheiten betreffend die Hemmung des Fristenablaufes an bestimmten anderen Tagen, vor allem an den sogenannten „Bankfeiertagen“, wie beispielsweise Maria Lichtmess oder Hl. Josef.

Aufgrund dieser Unsicherheiten soll eine einheitliche und klare Rechtsgrundlage für alle Verfahrensarten geschaffen werden, welche diese Frage durch Auflistung der fristenhemmenden Tage abschliessend klärt. Dies soll durch die Abänderung des Gesetzes vom 17. Juli 1964 über die Hemmung des Fristenablaufes durch Samstage und den Karfreitag sowie die Abänderung weiterer (Verfahrens)Gesetze erfolgen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 28. Februar 2020.