Tigermücke in Liechtenstein 2019 erstmals nachgewiesen

Tigermücke in Liechtenstein 2019 erstmals nachgewiesen In der Schweiz wurden bisher drei invasive Mückenarten beschrieben: die Asiatische Tigermücke, Aedes albopictus, die Asiatische Buschmücke, Aedes japonicus und Aedes koreicus. Alle drei Arten stammen ursprünglich aus dem asiatischen Raum und wurden in Europa eingeschleppt.

Problematisch an den Mückenarten ist, dass diese potentiell Krankheiten übertragen und heimische Mückenarten verdrängen können sowie lästiger als heimische Mücken sind, da sie auch tagsüber aktiv sind. In Liechtenstein wurde 2017 durch das Amt für Umwelt erstmals ein Monitoring invasiver Stechmücken durchgeführt, um festzustellen welche Arten in welcher Dichte in Liechtenstein vorkommen. 2018 und 2019 wurde das Monitoring fortgeführt mit dem Ziel eine Einschleppung der Tigermücke so früh wie möglich festzustellen.

Tigermücke erstmals nachgewiesen, Buschmücke weit verbreitet
Zum Aufspüren dieser Mückenarten wurden insgesamt 21 Eiablagefallen (Ovitraps) in den Talgemeinden des Landes aufgestellt. Nachdem im August 2019 eine Tigermücke in Gamprin durch eine aufmerksame Person gefunden wurde, wurden sieben weitere Ovitraps und zwei Adultfallen um den Fundort herum aufgestellt. Die Fallen wurden alle zwei Wochen kontrolliert. Mit den im 2019 durchgeführten Erhebungen konnte lediglich die Anwesenheit der Buschmücke in Liechtenstein nachgewiesen werden. Die Dichte der nachgewiesenen Buschmücken-Eier ist zwar geringer als bei den Monitorings von 2017 und 2018, dies ist jedoch u.a. auf die unterschiedliche Positionierung der Eiablagefallen zurückzuführen. Trotz intensiver Suche mittels Larvenbeprobung, weiteren Eiablagefallen und Adultfallen, konnten keine weiteren Tigermücken um den Fundort in Gamprin gefunden werden. Es kann damit mit höchster Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass es sich um eine einzelne Mücke handelte, welche eingeschleppt wurde und diese getötet wurde bevor sie Eier ablegen und eine Population bilden konnte. Der Fall zeigt jedoch, dass deren Einschleppung nach Liechtenstein jederzeit erfolgen kann. Für die folgenden Jahre soll das Monitoring daher fortgesetzt werden und die potentiellen Eintrittspforten (Orte mit viel internationalem Verkehr sowie Siedlungsgebiete im Talraum) noch besser überwacht werden.