Regierung lehnt Erhöhung der Casino Geldspielabgabe ab

An ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2019 hat die Regierung den Bericht und Antrag über die Vorprüfung einer Gesetzesinitiative zur Erhöhung der Geldspielabgabe verabschiedet.

Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 9. September 2019 wurde die Gesetzesinitiative zur Erhöhung der Geldspielabgabe der Abgeordneten Georg Kaufmann, Thomas Lageder und Patrick Risch vom 9. September 2019 zur Vorprüfung an die Regierung übermittelt.

Gemäss Art. 9a des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (GVVKG) i.V.m. Art. 40 f. der Geschäftsordnung für den Landtag (GOLT) hat die Regierung ein Initiativbegehren von Mitgliedern des Landtags einer Vorprüfung zu unterziehen, bevor dieses im Landtag behandelt werden kann. Die Regierung überprüft dabei, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht. Nach erfolgter Prüfung kommt die Regierung zum Ergebnis, dass die gegenständliche Initiative grundsätzlich mit der Verfassung und auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist.

Die Regierung hat auch eine inhaltliche Beurteilung der Initiative vorgenommen und die Auswirkungen auf die bestehenden Spielbanken in Liechtenstein aufgezeigt. Ein Vergleich mit den Besteuerungsmodellen in den Nachbarstaaten zeigt, dass der in Liechtenstein geltende Abgabesatz in der Mitte liegt und nicht, wie von den Initianten angenommen, viel geringer ist. Die Regierung lehnt die Gesetzesinitiative ab und hält insbesondere fest, dass eine substantielle Änderung der Rahmenbedingungen für Spielbanken nach so kurzer Zeit mit den Grundprinzipien der Rechtssicherheit und der Planungssicherheit unvereinbar wäre. Eine kurzfristige und unreflektierte Erhöhung des Abgabesatzes ohne grundsätzliche Änderung der Ausgangslage würde einer glaubwürdigen und zuverlässigen Wirtschafts- und Steuerpolitik widersprechen.