REGENWASSERGEBÜHR IN TRIESEN AUFGEHOBEN

Daniela Erne wird erneut als Vorsteherin kandidieren.

 

Triesen erhebt ab 2020 keine weitere Regenwassergebühr

 

Mit Stichentscheid von Gemeindevorsteherin Daniela Wellenzohn-Erne hat der Triesner Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 1. Oktober 2019 beschlossen, ab dem 1. Januar 2020 keine Regenwassergebühr mehr zu erheben. Ein Ratsmitglied war für die gestrige Sitzung entschuldigt, sodass die Gemeindevorsteherin nach dem Unentschieden bei der Abstimmung den Stichentscheid fällte.

Im Vorfeld zum Entscheid informierte sich der Gemeinderat wiederholt bei externen Experten über den Zweck, den Sinn und das Verursacherprinzip der Regenwassergebühr. Letztlich löste Gemeindevorsteherin Daniela Wellenzohn-Erne an der gestrigen Sitzung ihr «Wahlversprechen» ein und sorgte mit ihrem Stichentscheid für die Abschaffung der wenig beliebten Gebühr.

Kommende Umlagenrechnung ohne Gebühr

Triesen war bislang die einzige Gemeinde Liechtensteins, welche die vom Gewässerschutzgesetz verlangte Gebühr erhob. Nachdem sich bei anderen Gemeinden keine Angleichung an das Verursacherprinzip zeigte und die Regierung die Erhebung der Gebühr in die alleinige Kompetenz der Gemeinden delegierte, wird Triesen fortan auf eine weitere Erhebung der Gebühr verzichten. In der Praxis wird die Gebühr anlässlich der nächsten Umlagenrechnung im Frühjahr 2020 zwar inhaltlich vermerkt bleiben, aber mit 0 Rappen die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner nicht mehr belasten. Das geltende Reglement bleibt inhaltlich bestehen, nur die Regenwassergebühr wird nicht mehr in Rechnung gestellt.