Aufsichtsschwerpunkte der Finanzmarktaufsicht

Die FMA hat die Schwerpunkte der Aufsicht für das Jahr 2020 festgelegt; Die Bekämpfung der Geldwäscherei, FinTech und Finanzstabilität stehen im Fokus.

Die FMA hat die Schwerpunkte der Aufsicht für das Jahr 2020 festgelegt. Ein Schwerpunkt bildet die Bekämpfung der Geldwäscherei. Die FMA prüft verstärkt mit eigenen Kontrollen die Einhaltung der verschärften Vorschriften der 4. Geldwäschereirichtlinie. Die Kontrolltätigkeit erfolgt risikobasiert. Je höher die Risikoeinstufung des Finanzintermediärs, desto intensiver gestalten sich die Kontrollen.

Am 1. Januar 2020 tritt das Gesetz über Token und VT-Dienstleister (TVTG, „Blockchain-Gesetz“) in Kraft. Die FMA nimmt damit eine neue Funktion als Registrierungs- und Aufsichtsbehörde in Zusammenhang mit Dienstleistungen im FinTech-Bereich wahr. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bekämpfung von Rechtsmissbräuchen im FinTech-Bereich. Damit sollen der Ruf des Finanzplatzes und die Kunden geschützt werden.

Nach der Schaffung des Ausschusses für Finanzmarktstabilität im Jahr 2019 – in den Vertreter der Regierung und der FMA entsendet werden – sollen die Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) Schritt für Schritt umgesetzt werden. Bestehende Systemrisiken müssen festgestellt, analysiert und mit den entsprechenden Instrumenten adäquat adressiert werden, um die Stabilität des Finanzmarktes zu gewährleisten.

Durch die klare Definition der Aufsichtsschwerpunkte sollen die Finanzdienstleister im Sinne der risikoorientierten Aufsicht und der Transparenz über den Fokus des bevorstehenden Aufsichtszyklus orientiert werden. Neben den allgemeinen Schwerpunkten hat die FMA auch branchenspezifische Schwerpunkte festgelegt, welche für einzelne Zweige des liechtensteinischen Finanzsektors gelten. Die Aufsichtsschwerpunkte für das Jahr 2020 wurden auf der Website der FMA publiziert.