Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2019 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet.

Die Gründe für die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes sind unterschiedlicher Natur. So beruht ein Teil der Anpassungen auf der Umsetzung des Agrarpolitischen Berichts 2016 und der Anpassung an die schweizerische Rezeptionsvorlage. Weitere Änderungen werden aufgrund von Erfahrungen im Gesetzesvollzug vorgeschlagen bzw. liegen im Trockensommer 2018 begründet.

Der Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes ist online unter https://www.llv.li/files/srk/vnb_landwirtschaftsgesetz-lwg.pdf abrufbar. Die Vernehmlassungsfrist endet am 13. Januar 2020.