Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2019 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes verabschiedet. Mit der gegenständlichen Vorlage soll einerseits eine weitere Annäherung der Steuerkraftunterschiede der Gemeinden erreicht werden. Andererseits sollen die bevölkerungsmässig kleineren Gemeinden sowie das Naherholungsgebiet Steg-Malbun gestärkt werden.

Im Rahmen des bestehenden Finanzausgleichssystems erfolgen Ausgleichsbeiträge vom Land an die finanzschwächeren Gemeinden, um die Finanzierung der Gemeindeaufgaben sicherzustellen. Während die Steuerkraftunterschiede damit für die finanzschwächeren Gemeinden ausgeglichen werden, können einige Gemeinden trotz geringsten Gemeindesteuerzuschlägen auf die Vermögens- und Erwerbssteuern hohe Reserven bilden. Die Regierung zeigt anhand von sieben konkreten Möglichkeiten auf, wie das bestehende Finanzzuweisungssystem angepasst werden könnte, um diese Steuerkraftunterschiede zu reduzieren. Je nach Variante ergibt sich eine unterschiedliche Wirkungsweise auf die einzelnen Gemeinden.

Die Regierung erachtet die Einführung einer anteilsmässigen Kürzung der Steuerkraft einer Gemeinde, wenn diese den Mindestfinanzbedarf übersteigt, als geeignetste Massnahme zur Reduktion der Steuerkraftunterschiede. Dabei wird anerkannt, dass die Steuerkraftunterschiede nicht nur durch die Ausrichtung von Beiträgen an finanzschwächere Gemeinden reduziert werden können, sondern dass zur weiteren Annäherung auch die finanzstarken Gemeinden einen Teil dazu beitragen müssen. Anstelle eines einseitigen Ausgleichs sollen Finanzausgleichszahlungen damit zukünftig nicht nur vom Land an die Gemeinden, sondern auch von einer Gemeinde an das Land möglich sein. Konkret schlägt die Regierung deshalb die Einführung einer anteilsmässigen Kürzung von 30% der den Mindestfinanzbedarf übersteigenden standardisierten Steuerkraft vor.

Zur Stärkung der bevölkerungsmässig kleineren Gemeinden schlägt die Regierung ausserdem vor, die bei der Sanierung des Landeshaushalts vorgenommenen Kürzungen der Zuschlagssätze für die Kleinheit sowie für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun rückgängig zu machen.

Aus Sicht der Regierung hat sich das bestehende ausgabenbasierte Finanzausgleichssystem vor allem für die finanzschwächeren Gemeinden sehr bewährt. Mit den vorgeschlagenen Änderungen können die beträchtlichen Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden weiter reduziert werden, ohne dass eine Neukonzipierung des Finanzausgleichssystems notwendig wird.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.