Abänderung des Energieeffizienzgesetz

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Oktober den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes zur Schaffung von Energiekatastern verabschiedet.

Mit der Vorlage soll der erforderliche Rechtsrahmen für die Führung und den Betrieb von Energiekatastern in Liechtenstein geschaffen werden. Die Regierung kommt damit insbesondere einem Anliegen und Bedürfnis der Gemeinden nach, eine rechtliche Basis für ihr Engagement im Bereich erneuerbarer Energien zu erhalten, um so die Umsetzung energiepolitischer Massnahmen, insbesondere das Label „Energiestadt“, langfristig sichern zu können.

Energiekataster enthalten konsolidierte Informationen über den Energie- und Wasserverbrauch auf Gemeinde- und Landesebene und zeigen die Entwicklungen im Energiebereich und der Energieeffizienz auf. Die Katasterdaten sollen insbesondere als Basis für Energieprognosen und -konzepte sowie die Erstellung von Planungsinstrumenten dienen. Ebenso kann die Wirkung von Fördermassnahmen überprüft werden. Mit der Vorlage wird somit auch eine der in der Energiestrategie 2020 definierten Massnahmen konkret umgesetzt.

Durch die gesetzliche Verankerung der Energiekataster werden in diesem Bereich Rechtssicherheit und -klarheit geschaffen und dank verbindlicher Parameter und Standards erhöht. Davon profitieren nicht nur die Gemeinden und das Land, sondern auch Unternehmen, die im Energiebereich tätig sind, sowie letztlich die Produzenten und Verbraucher selbst, die darauf vertrauen dürfen, dass ihre Verbrauchsdaten nur in dem gesetzlich vorgegebenen Umfang unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet werden.<

Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im November in erster Lesung behandeln.