Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 17. September 2019 die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung genehmigt. Dabei wurde der Anhang 3 revidiert, welcher die Anhaltspunkte für das Vorliegen von Geldwäscherei, organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung sowie deren Handhabung umschreibt.

Der Anhang 3 soll die Sorgfaltspflichtigen in ihrer Tätigkeit unterstützen, indem beispielhaft Konstellationen dargestellt werden, welche die Durchführung besonderer Abklärungen im Sinne des Sorgfaltspflichtgesetzes auslösen sollten. Die Revision des Anhangs 3 zur Sorgfaltspflichtverordnung wurde im Rahmen der Gesetzgebung zur Revision des § 165 Strafgesetzbuch angekündigt. In diesem Sinne wurde der Aspekt der Anhaltspunkte für Steuerdelikte neu in den Anhang aufgenommen. Gleichzeitig wurden bestehende Kapitel um weitere Anhaltspunkte insbesondere zur Terrorismusfinanzierung ergänzt sowie im Einklang mit den Ergebnissen aus der Nationalen Risikoanalyse ein zusätzliches Kapitel zu Korruptionsdelikten eingeführt.