Signatur- und Vertrauensdiensteverordnung verabschiedet

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Verordnung über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (SigVV) verabschiedet.

In Ausführung des am 1. Juli in Kraft getretenen Gesetzes über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (SigVG), welches der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (sog.
eIDAS-Verordnung) dient, regelt die Signatur- und Vertrauensdiensteverordnung unter anderem die näheren Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter und qualifizierte Zertifikate sowie die Zertifikatsdatenbank. Ebenso legt die Verordnung die Kriterien und das Verfahren hinsichtlich der Feststellung der Eignung einer Einrichtung als Bestätigungsstelle fest und enthält Vorschriften zur Erhebung von Gebühren.