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Abänderung des Treuhändergesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 9. Juli 2019 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Treuhändergesetzes verabschiedet.

Die gegenständliche Revision des Treuhändergesetzes soll das Vertrauen in die Treuhandbranche und in den liechtensteinischen Finanzplatz stärken. Die strategischen Massnahmen, die mit der Vorlage umgesetzt werden sollen, wurden in der Finanzplatzstrategie bereits umschrieben. Mit der Vorlage soll die Aufsicht über Treuhänder gestärkt werden.

Die zentralen Punkte der Gesetzesanpassungen sind die Einführung zusätzlicher gesetzlicher Pflichten für die Treuhänder, wie die Vermeidung von Interessenskonflikten, die Einführung von Governance-Regelungen sowie eines Risikomanagements. Zudem soll es neu klare Regelungen zur Rechnungslegung und Berichterstattung sowie zur externen Revision geben.

Ein weiterer wesentlicher Punkt der Vorlage ist die Neufassung der Bestimmungen zu Abwicklung von Mandaten. Die vorgeschlagenen Bestimmungen basieren auf den bisherigen Praxiserfahrungen der Standeskommission und sollen die Abwicklung entsprechender Fälle weiterentwickeln.

Weitere Anpassungen sind in den Bereichen Bewilligungsvoraussetzungen, Beendigung der Bewilligung, Disziplinarrecht sowie der gegenseitigen Informationsrechte und -pflichten und der Zusammenarbeit vorgesehen. Bedingt durch diese Gesetzesanpassungen werden auch die Strafbestimmungen überarbeitet und ergänzt.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 6. September 2019.

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