Abänderung des AIFMG (Verwalter alternativer Investmentfonds)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 9. Juli 2019 den Bericht und Antrag betreffend das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

Die Abänderung des AIFMG dient der Effizienzsteigerung und der Förderung der Attraktivität des Fondsplatzes Liechtenstein. In Liechtenstein wurde die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds 2011/61/EU bereits 2013 umgesetzt. Seither hat sich der Markt für AIFM und für alternative Investmentfonds (AIF) entwickelt, insbesondere seit der Anwendbarkeit der Bestimmungen zum grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr, des sogenannten EU-Passes ab Oktober 2016. Aufgrund praktischer Erfahrungen wurde das Gesetz einer Überprüfung unterzogen und vereinfacht. Das bisherige Autorisierungs- bzw. Zulassungsverfahren für AIF wird ersetzt durch die richtlinienkonforme Vertriebsanzeige. Die Zulassung für den „kleinen AIFM“ (Verwalter von AIF mit Vermögenswerten unter den gesetzlich festgelegten Schwellenwerten) wird ersetzt durch die in der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (Richtlinie 2011/61/EU) vorgesehene Registrierung. Bei Verschmelzungen von AIF werden die Regelungen auf das aus Anlegerschutz Notwendige reduziert. Im Weiteren wird der Vertrieb an die Privatanleger, der gemäss Richtlinie national ausgestaltet werden kann, neu geregelt.

Neue Geschäftsmöglichkeiten ergeben sich schliesslich durch die Durchführung weiterer EU-Rechtsakte im Hinblick auf besondere Ausgestaltungen von AIF als Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA), Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF), Europäische Langzeitfonds (ELTIF) und Geldmarktfonds (MMF).

Die Anpassungen im AIFMG werden zudem, soweit möglich, in den anderen Fondsgesetzen UCITSG und IUG nachvollzogen. Das FMAG wird hinsichtlich der Gebühren und Abgaben an die FMA ergänzt bzw. neu strukturiert. Mit den Gesetzesvorlagen wird die Wettbewerbssituation des liechtensteinischen Fondsplatzes verbessert.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.