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Regierung erklärt vier Gesamtarbeitsverträge

Nachdem die Vernehmlassungsfrist ohne Einwände geblieben ist, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 12. März 2019 im Bereich der Gesamtarbeitsverträge folgende Beschlüsse gefasst: In den Branchen des Autogewerbes, des Detailhandelsgewerbes, des Metallgewerbes und des Personalverleihs wurden die Gesamtarbeitsverträge und die Lohn- und Protokollvereinbarungen allgemeinverbindlich erklärt. Für das Baumeister- und Pflästerergewerbe, das Elektro-, Elektronik- und Radio/TV-Gewerbe, das Gärtner- und Floristengewerbe, das Informatikgewerbe, das Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe, das Schreinergewerbe sowie für das Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe wurden die Lohn- und Protokollvereinbarungen für allgemeinverbindlich erklärt und die Allgemeinverbindlicherklärungen der Gesamtarbeitsverträge verlängert.

Für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe wurde die Lohn- und Protokollvereinbarung für allgemeinverbindlich erklärt. Die entsprechenden Verordnungen treten am 1. April 2019 in Kraft.

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