Neuerungen bei Fahrzeugvorschriften

Einführung eines neuen intelligenten digitalen Fahrschreibers (iDFS)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 19. Februar 2019 die Abänderung verschiedener Verordnungen zum Strassenverkehrsgesetz beschlossen. Diese betreffen hauptsächlich Neuerungen bei Fahrzeugvorschriften sowie die Einführung eines neuen intelligenten digitalen Fahrtschreibers (iDFS).

Die von der Regierung beschlossenen Verordnungsanpassungen umfassen u.a. folgende Bereiche:

Angleichung der Fahrtschreibervorschriften an die EU
Damit die liechtensteinischen Transporteure weiterhin einen möglichst hindernisfreien Zugang zum europäischen Markt haben, werden die neuen Fahrtschreiber in Liechtenstein für neu zugelassene Lastwagen und Gesellschaftswagen ab dem 15. Juni 2019, zeitgleich zur EU, zwingend eingeführt. Fahrtschreiber dienen zur Kontrolle der Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften für berufsmässige Chauffeure. Die neuen Fahrtschreiber der EU verfügen über eine Anbindung an das globale Satellitennetz und über Schnittstellen zu intelligenten Verkehrssystemen. Bereits in Verkehr gesetzte Fahrzeuge dürfen mit den bereits eingebauten Fahrtschreibern weiter verkehren. Um die neue Fahrtschreibertechnologie in den Markt einzuführen, können die Werkstattkarten der zweiten Generation ab dem 15. März 2019 bestellt werden.

Vereinfachte Verkehrszulassung von Neufahrzeugen mit EU-Genehmigung
In der EU genehmigte neue Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge, die nicht älter als ein Jahr und weniger als 2000 km gefahren sind, sollen künftig durch Einreichen ihrer elektronischen EU-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity; CoC) zum Verkehr zugelassen werden, ohne bei der MFK vorgeführt werden zu müssen. Diese Vereinfachung kann allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden, da das elektronische Datenformat der EU erst ab 2020 vorliegen wird.

Tandems mit elektrischer Tretunterstützung erlaubt
E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h dürfen neu einen zweiten Platz für eine erwachsene Person aufweisen.

Velohelm genügt für alle Mofas
Fahrer herkömmlicher Töffli (Motorfahrräder bis 30 km/h) können künftig wählen, ob sie einen Motorrad- oder einen Velohelm tragen wollen. Damit werden die Töffli gleich behandelt wie die schnellen E-Bikes.

Gewichtserhöhung für 2-achsige Sattelschlepper im kombinierten Verkehr auf 44 Tonnen
Um gleich lange Spiesse für liechtensteinische Transportunternehmer mit ihren schweizerischen und österreichischen Kollegen zu haben, wird das Gesamtgewicht für 2-achsige Sattelschlepper mit einem 3-achsigen Sattelanhänger, die im „kombinierten Verkehr“ Container oder Wechselaufbauten mit einer maximalen Gesamtlänge von bis zu 45 Fuss befördern, von bisher 42 Tonnen auf 44 Tonnen erhöht.

Inkrafttreten
Die Verordnungsänderungen treten, wenn nicht anders bestimmt, am Tag nach der Kund-machung in Kraft.