Allgemeinverbindlicherklärung einiger Gesamtarbeitsverträge

Allgemeinverbindlicherklärung einiger Gesamtarbeitsverträge

Vernehmlassung betreffend die Verordnungen zur Allgemeinverbindlicherklärung einiger Gesamtarbeitsverträge

Die Sozialpartner beantragten am 13. Dezember 2018 bei der Regierung die Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge und der Lohn- und Protokollvereinbarungen für 4 Branchen (Autogewerbe, Detailhandelsgewerbe, Metallgewerbe sowie Personalverleih). Für weitere 7 Branchen (Baumeister- und Pflästerergewerbe, Elektro/Elektronik- und Radio/TV-Gewerbe, Gärtner- und Floristengewerbe, Informatikgewerbe, Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe, Schreinergewerbe, Zimmermeister- und Dackdeckergewerbe) beantragten die Sozialpartner die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung der jeweiligen Gesamtarbeitsverträge sowie die Allgemeinverbindlicherklärung neuer Lohn- und Protokollvereinbarungen.

Die Regierung leitete die Anträge aufgrund der Verordnung vom 17. Juli 2007 betreffend die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen an das Amt für Volkswirtschaft weiter. In der Folge prüfte das AVW die Anträge.

Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit vorliegen, macht das Amt für Volkswirtschaft mit Datum vom Freitag, 8. Februar 2019 die allgemeinverbindlich zu erklärenden Bestimmungen unter Ansetzung einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen amtlich kund. Die Vernehmlassungsfrist endet am Freitag, 22. Februar 2019. Die
Verordnungstexte sind auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.