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Radio L anerkennt Gerichtsurteil

 

LRF-Verwaltungsrat geht
nicht in Berufung

Der Verwaltungsrat des Liechtensteinischen Rundfunks (LRF) hat das Urteil des Fürstlichen Landgerichts betreffend die fristlose Kündigung des früheren Radio-L-Geschäftsleiters zur Kenntnis genommen. Er verzichtet auf eine Berufung. Stattdessen werden nun mit der neuen Geschäftsleitung die Reorganisation des Landessenders vorangetrieben und die dringend nötigen Infrastrukturvorhaben zeitnah umgesetzt.

Der frühere Geschäftsleiter von Radio L, Martin Matter, hatte im vergangenen Jahr gegen seine fristlose Kündigung Klage erhoben und neben der Zahlung der entgangenen Löhne auch ein Mehrbegehren gestellt. Das Fürstliche Landgericht hat in seinem Urteil dem Kläger daraufhin Ende Dezember teilweise Recht gegeben und ihm die rückwirkende Zahlung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von sechs Monatslöhnen zugesprochen. Das Mehrbegehren des Klägers wies das Gericht ab.

Der Verwaltungsrat ist an seiner jüngsten Sitzung zum Schluss gekommen, dass er gegen das Urteil binnen Frist kein Rechtsmittel ergreift. Die wichtigste Erwägung in dieser Causa war und ist für den Verwaltungsrat die Zukunft des Landessenders. Die neu eingesetzte Geschäftsleitung soll sich voll und ganz auf die Stärkung und Neuorganisation konzentrieren können und nicht von einem offenen und langwierigen Rechtsverfahren tangiert sein. Ein Weiterzug des ergangenen Urteils hätte Unsicherheiten und wiederkehrende Diskussionen heraufbeschworen, was nicht im Interesse des Senders und seiner Mitarbeitenden ist.

 

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