Signatur- und Vertrauensdienstegesetzes verabschiedet

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 22. Januar die Stellungnahme betreffend den Erlass eines Signatur- und Vertrauensdienstegesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (sog. eIDAS-Verordnung) sowie die Abänderung weiterer Gesetze zuhanden des Landtags verabschiedet.

Die Vorlage dient der Schaffung der erforderlichen nationalen Rechtsgrundlagen im Bereich der Signaturgesetzgebung zur Durchführung der eIDAS-Verordnung. Mit der eIDAS-Verordnung werden europaweit einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung und Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Dadurch soll die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im EWR deutlich erleichtert und der digitale Binnenmarkt insgesamt gestärkt werden.

In der Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der Landtagsdebatte zum Bericht und Antrag im vergangenen Dezember aufgeworfenen Fragen. Diese betreffen im Wesentlichen die Kosten der Zertifikate, die Anerkennung von Vertrauensdiensten aus Drittstaaten sowie die Sanktionsbestimmungen.

Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich in seiner Sitzung Ende Februar in zweiter Lesung behandeln.