lie:zeit online

Die Behauptungen des Abg. Manfred Kaufmann und die Fakten

 

Parteienbühne:  Eine Stellungnahme der Landtagsfraktion der Freien Liste

 

Ob die Freie Liste Rezepte hat, Geringverdiener und den (unteren) Mittelstand zu entlasten, sei dahingestellt. Als gegeben erachtet es die Freie Liste, dass eine Entlastung über die Krankenkasse, also mit erwerbsabhängigen Prämien, funktionieren würde. Es leuchtet wohl ein, dass die unsozialen Kopfprämien, d.h. jeder bezahlt unabhängig von seinen Einkünften gleich viel, Menschen mit weniger Einkünften wesentlich stärker belasten.

Hingegen lässt sich einfach berechnen und belegen, dass die Erhöhung der Abzüge für Ausbildungskosten und Kinderbeiträge im liechtensteinischen Steuersystem für den unteren Mittelstand und Geringverdiener (praktisch) keine Wirkung haben. Dieses Rezept der VU funktioniert mit Sicherheit nicht so, wie es im Standpunkt vom 27. November vom VU-Abgeordneten Manfred Kaufmann im «Vaterland» behauptet wird.

Ein einfaches Rechenbeispiel, das jede und jeder mit dem eTax Steuertool der Steuerverwaltung nachrechnen kann:

Eine in Balzers wohnhafte Familie mit zwei Kindern kann laut Steuerstatistik mindestens folgende Abzüge bei dem vom Abgeordneten Manfred Kaufmann erwähnten Jahreseinkommen von 90’000 Franken machen:

5’895 Franken für die AHV, IV, ALV, NBU (6.55%); 5’400 Franken für die Pensionskasse (6%); 11’200 Franken für Versicherungsprämien, 1’200 Franken für die Krankheitskostenpauschale, 1’500 Franken für die Gewinnungskosten-Pauschale, 300 Franken für die Spenden-Pauschale und schliesslich 18’000 Franken für die beiden Kinder. Wenn die in Balzers wohnhafte Person, wie Manfred Kaufmann, noch jeden Tag von Balzers nach Vaduz zur Arbeit fährt, dann kommen noch 1’880 Franken für die Fahrkosten dazu. Daraus resultiert bei einem Gemeindesteuerzuschlag von 170% in Balzers eine theoretisch fällige direkte Steuer von 725.20 Franken für das Steuerjahr.

Bei einem realen Fall wird es wohl eher noch weniger sein. Hätte diese Familie nun Einnahmen von nur 80’000 Franken pro Jahr, reduziert sich dieser jährliche Steuerbetrag auf 151.75 Franken pro Jahr!

Wo und wie will die VU denn hier nun die propagierten Geringverdiener und den unteren Mittelstand angesichts dieser Beträge entlasten?

Der Medianerwerb für einen Haushalt in Liechtenstein liegt laut Steuerstatistik bei 94’277 Franken pro Jahr. Das heisst übersetzt, dass 50% der Haushalte weniger als diesen Betrag an Einkommen haben und 50% mehr als diesen Betrag.

Es ist deshalb sonnenklar, dass vor allem die 50%, die über diesem Medianerwerb liegen, von den durch die VU vorgeschlagenen Massnahmen profitieren. Das sind nun einmal die Besserverdiener und keineswegs der untere Mittelstand und die Geringverdiener.

 

 

Die mobile Version verlassen