Führerausweis – neu erst ab 75 Jahren

Vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung neu erst ab 75 Jahren

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2018 mittels Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) auf den 1. Januar 2019 die Erhöhung der Alterslimite für die vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung von 70 auf 75 Jahre beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises nichtberufsmässiger Kategorien erst ab einem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer vertrauensärztlichen Untersuchung unterziehen.

Alle betroffenen Personen, die nach dem 1. Januar 2019 das 70. Lebensjahr vollenden (70. Geburtstag), erhalten rechtzeitig vor dem Ablaufdatum – gestaffelt nach Geburtsdatum – von der Motorfahrzeugkontrolle ein Schreiben, mit welchem sie aufgefordert werden, ihren ablaufenden Führerausweis im Kreditkartenformat durch einen neuen zu ersetzen. Dieser Führerausweis hat sodann eine Gültigkeit bis zum 75. Geburtstag. Dasselbe gilt für Personen, die schon über 70 Jahre alt sind und deren Führerschein vor dem 75. Geburtstag abläuft (z.B. eine 71-jährige Person, die mit 70 Jahren die Kontrolluntersuchung absolviert hat und deren Führerschein bis zum 72. Geburtstag gültig ist).
Alle Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises müssen nichts weiter unternehmen und werden jeweils frühzeitig und persönlich von der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) über das weitere Vorgehen informiert.
Bis Ende 2018 werden vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) der Schweiz die für die Umstellung notwendigen Vorarbeiten erfolgen. Dies betrifft vor allem technische Anpassungen des Informatik- und Registersystems. Liechtenstein ist direkt an die schweizerischen EDV-Systeme angeschlossen und die MFK wird diese Umstellung zeitgleich einführen, sodass die Einwohner Liechtensteins frühestmöglich in den Genuss dieser Regelung kommen.
«Da sich der Gesundheitszustand der älteren Automobilisten in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert hat, ist diese Erhöhung aus Sicht der Verkehrssicherheit vertretbar und wird von mir begrüsst», sagt Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch.
Weitere Informationen finden Sie in einem Fragen- und Antwortenkatalog auf der Internetseite der Motorfahrzeugkontrolle (www.mfk.llv.li) oder unter der Telefonnummer 236 75 01.