Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung

 

Parteien-Forum: Medienmitteilung der Landtagsfraktion der Freien Liste

Der Landtag ist einhellig eingetreten auf die Vorlage zur Abschaffung des Verzichterfordernisses auf die angestammte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung. Es wurde aber von einzelnen konservativen Abgeordneten gefordert, die sehr hohen Hürden für Einbürgerungswillige nochmals zur erhöhen, um so quasi erneut von den nachweislich sehr gut integrierten Personen eine weitere Gegenleistung im Tausch gegen die Liechtensteinische Staatsbürgerschaft einzufordern. Diesem Ansinnen stehen wir ablehnend gegenüber. Dafür gibt es gute Gründe:

Es gibt drei wesentliche Möglichkeiten, sich in Liechtenstein einbürgern zu lassen. Zum einen über langjährigen Wohnsitz nach einer Frist von 30 (!) Jahren, in diesem Fall zählen die Jahre für Kinder bis zum 20. Geburtstag doppelt. Zum anderen über die Einbürgerung in Folge Eheschliessung mit einem Liechtensteiner oder einer Liechtensteinerin nach 10 Jahren Aufenthalt, in diesem Fall zählen die Jahre nach der Eheschliessung doppelt. Und schliesslich das Aufnahmeverfahren über eine Abstimmung in der Wohngemeinde.

Es erstaunt, dass gerade bei Ehefrauen und Ehemännern von Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern von einigen eine Verlängerung der Frist gefordert wird.  Das zeugt nicht von grossem Vertrauen in die Partnerwahl. Es erstaunt weiter, dass die Sprachanforderungen sowie der Staatskundetest verschärft werden sollen, der in allen drei Verfahren Voraussetzung ist. Handelt es sich doch in der Regel um Ehefrauen und Ehemänner von Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern sowie Personen, die bereits sehr lange in Liechtenstein leben. Wobei das Aufnahmeverfahren über eine Abstimmung, bei dem die Bürgerinnen und Bürger an der Urne entscheiden, ohnehin stark an Bedeutung verloren hat und weiter verliert.

Sehr kritisch sieht die Freie Liste in jedem Fall, die Forderung, die doppelte Staatsbürgerschaft nur für einige Länder zu erlauben und für andere nicht. Es wird wohl sehr schwierig sein, überhaupt objektive Kriterien für einen solchen Ansatz zu finden.

Das Erlauben der doppelten Staatsbürgerschaft nicht nur für Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürger sondern auch für Einbürgerungswillige bringt dem Staat und der Nation klare Vorteile. Der Ressourcenpool wird vergrössert und die ohnehin gute Integration weiter verbessert. Nachteile entstehen keine. Aufgabe der Regierung ist es nun, die von einigen Abgeordneten angesprochenen diffusen Ängste auf die zweite Lesung mit handfesten Argumenten zu entkräften.

Die Freie Liste bietet der Bevölkerung am 25. September um 19 Uhr im Schlösslekeller anlässlich eines Impulsreferats des Liechtenstein-Instituts mit anschliessender Podiumsdiskussion die Möglichkeit, sich mit der Thematik vertieft auseinanderzusetzen.