Die Abgeordneten Hasler, Elkuch und Rehak haben das Wort

Herbert Elkuch, Landtagsabgeodneter.

Politbühne:

Doppelte Staatsbürgerschaft- FL Pass

Landtagsdebatte in der nächsten Woche

 

Im Februar reichten Erich Hasler, Herbert Elkuch und Thomas Rehak eine Interpellation ein, die Fragen bezüglich des Ausländeranteils, den Einbürgerungsbedingungen und dem Einbürgerungsverhalten beinhaltet. Die Antworten zu dieser Interpellation (BuA Nr. 42/2018) liegen vor und werden in der Septembersession behandelt.

Die zur Diskussion stehenden Antworten beinhalten wichtige Erkenntnisse für die Diskussion rund um die die Gewährung der doppelten Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen (BuA Nr. 43/2018), welche ebenfalls traktandiert ist.

Die Interpellationsbeantwortung zeigt, dass seit dem Jahr 2000 nur 132 Frauen und Männer im ordentlichen Verfahren (Abstimmung) eingebürgert wurden. Im erleichterten Verfahren waren es 2670, wovon 553 durch Heirat und 2117 durch längerfristigen Wohnsitz die Staatsbürgerschaft erworben haben.

Es zeigt sich klar, dass das ordentliche Verfahren kaum noch zur Anwendung kommt. Bloss 4.7% der Einbürgerungen erfolgen im ordentlichen Verfahren. Rund 95% der Einbürgerungen erfolgten im erleichterten Verfahren, davon knapp 20% durch Eheschliessung.

Im Vergleich zur Wartefrist infolge langfristigem Wohnsitz, wo die Frist 30 Jahre beträgt, muss eine Person, welche durch Heirat eingebürgert werden will, bei Inlandswohnsitz nur 5 Jahre auf den Pass warten. Diese Frist ist aus unserer Sicht zu kurz und sollte nach oben angepasst werden. Wir fragten auch nach Gründen der Einbürgerung und welche Nationen sich bewerben. Bei der erleichterten Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz, gezählt ab dem Jahr 2000, liegen die Schweizer (563) in absoluten Zahlen an erster Stelle, gefolgt von den Österreichern (431) und den praktisch gleichaufliegenden Personen aus der Türkei (427). In relativen Zahlen betrachtet haben sich ca. 16% der im Land lebenden Schweizer einbürgern lassen, bei den Deutschen sind es 14%, bei den Österreichern 19%. Der FL Pass ist für Türken sehr attraktiv, knapp 60% haben sich einbürgern lassen.

Bezüglich der doppelten Staatsbürgerschaft zeigt die Beantwortung der Interpellation, dass viele Staaten eine unterschiedliche Praxis anwenden. Ein Verzicht auf eine Staatsbürgerschaft ist oft nicht endgültig, vielfach kann zu einem späteren Zeitpunkt der Pass wieder beantragt werden. Würde die doppelte Staatsbürgerschaft gänzlich abgeschafft, hätte dies zur Folge, dass knapp ein Viertel der heutigen FL Bürger sich für die liechtensteinische oder die andere Staatsbürgerschaft entscheiden müssten. Dass dies nicht möglich, resp. nicht sinnvoll ist, liegt auf der Hand. Nichtsdestotrotz wäre es aus unserer Sicht prüfenswert, die doppelte Staatsbürgerschaft nur selektiv mit einzelnen Staaten zuzulassen. (Herbert Elkuch, Erich Hasler, Thomas Rehak)