Taxpunktwert tarmed – Gesellschaftsminister untergräbt eigene Grundsätze

Die Ärztekammer wird, sollten die Ostschweizer Kantone mit ihren Bestrebungen Erfolg haben, unmissverständlich einfordern, dass das Ministerium den Taxpunktwert (TPW) analog anhebt. Foto: Ruth Kranz-Candrian, Präsidentin der Liecht. Ärztekammer.

Eine Mitteilung des Vorstandes der Liechtensteiner Ärztekammer

 

Eschen – Am 3. Juli haben die Ostschweizer  Kantone Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, St.Gallen, Graubünden, Thurgau, Schaffhausen und Glarus, welche sich in einem Tarifverbund befinden, mitgeteilt, dass sie den Ärztetarif tarmed auf Ende 2018 gekündigt haben. Die Kantone führen aus, dass sie mit der im Schweizer Vergleich sehr tiefen Vergütung nicht mehr einverstanden sind.

Die Ostschweizer Kantone haben einen Taxpunktwert (TPW) von 83 Rappen und damit einen der niedrigsten in der gesamten Schweiz. Die Ostschweizer Kantone sind nicht länger bereit, für dieselbe ärztliche Leistung deutlich schlechter bezahlt zu werden als zum Beispiel die Kantone in der Romandie, welche zum Teil 16% mehr Geld für dieselbe Leistung erhalten. Zumal dieses innerschweizerische Preisgefälle politisch verursacht wurde und sich nicht sachlich begründen lässt.

Die liechtensteinische Regierung hat den Taxpunktwert für Liechtenstein ebenfalls auf dem Ostschweizer Wert von 83 Rappen festgelegt. Dies mit der lapidaren Begründung, dass ein Arzt in Liechtenstein nicht mehr für dieselbe Leistung verdienen dürfe, als die Nachbarn in St. Gallen. Obwohl die Regierung gemäss Gesetz den TPW betriebswirtschaftlich berechnen hätte müssen, ging die Regierung den einfach Weg und hat den TPW politisch definiert. Der Slogan „Preise auf St. Galler Niveau“ wurde vom Gesellschaftsminister gebetsmühlenartig wiederholt.

Nun hat ebendieser Minister auf die Frage des Liechtensteiner Vaterlands (6. Juli), ob der TPW in Liechtenstein analog angehoben würde, falls die Ostschweizer Kantone einen höheren TPW erhalten, wie folgt geantwortet:

„Liechtenstein orientiert sich zwar am Taxpunktwert in der Ostschweiz, es gibt aber keinen Automatismus der Übernahme. Wir werden abwarten, wie sich die Situation in der Ostschweiz entwickelt.“

Gegen eigene Grundsätze verstossen

Diese Aussage zeigt einmal mehr eindrücklich, dass das Ministerium es mit den eigenen Grundsätzen nicht so genau nimmt. Es mag richtig sein, dass es keinen rechtlichen Automatismus gibt, die Aussage von Minister Pedrazzini spricht jedoch für sich. Sein Mantra „Preise auf St. Galler Niveau“ gilt für ihn offenbar nur so lange, wie die Preise gesenkt werden. Dass der Minister sich nun nicht dazu bekennt, eine Anhebung des TPW in St.Gallen analog auch in Liechtenstein umzusetzen, zeugt einmal mehr von politischer Willkür: Bei Tarifsenkungen ist die Bindung an St.Gallen zwingend, bei Tarifanhebungen wartet man mal ab und schaut.

Würde der Minister konsequent den von ihm selbst aufgestellten Grundsätzen folgen, hätte er sich dazu bekennen müssen, dass der TPW in Liechtenstein auch dann auf St. Galler Niveau zu liegen kommt, wenn dieser angehoben wird. Verlässliche und sachorientierte Politik schaut beileibe anders aus.

Die Ärztekammer wird, sollten die Ostschweizer Kantone mit ihren Bestrebungen Erfolg haben, unmissverständlich einfordern, dass das Ministerium den TPW analog anhebt. Die Ärztekammer geht davon aus, dass der Krankenkassenverband, welcher sich ebenfalls für Preise auf regionalem Niveau ausspricht, die Kammer unterstützen wird.