Eschen: Reglement zur Regelung von Strassenreklamen

Inskünftig können auch temporäre Reklamen im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Anlässen der in Eschen/Nendeln ansässigen Geschäfte, Industrie-Gastronomie-und Gewerbebetriebe aufgenommen werden. Foto: Medienbuero Eschen

 

Die Gemeinde Eschen hat das Reglement aktualisiert und den Bedürfnissen angepasst

 

Die Gemeinde Eschen hat das Reglement zur Regelung der Strassenreklamen aktualisiert und auf die Bedürfnisse angepasst.

Im angepassten Reglement hat die Gemeinde die von der IG Eschen-Nendeln in der Wirtschaftskommission vertretenen Unternehmeranliegen aufgenommen. So ist aufgrund des Austauschs mit der IG die Benutzung der LED-Tafeln für temporäre Reklamen im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Anlässen der in Eschen-Nendeln ansässigen Geschäfte, Industrie-, Gastronomie- und Gewerbebetriebe ausgeweitet worden.

Im Zuge dessen bittet die Gemeinde darauf zu achten, dass künftig temporäre Reklamen ausschliesslich über die LED-Tafeln vorgenommen werden und auf das sonstige Anbringen von Strassenreklamen verzichtet wird.

Die Gemeinde Eschen freut sich, dass mit der kürzlich in Kraft getretenen Anpassung des Reglements eine praktikable Lösung für die Information über Veranstaltungen und Anlässe der ansässigen Betriebe gefunden werden konnte, die allen Gewerbetreibenden auf dem Eschner Gemeindegebiet zugutekommt.