Vizechef Risch mit Vorwürfen gegen zwei FBP-Abgeordnete

Der Abg. Günter Vogt stellte an Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch Fragen im Zusammenhang mit dem Heliport Balzers. 

 

Risch: «Rote Linie ist überschritten»

Nicht schlecht staunte die Bevölkerung, als sie am Samstag im Volksblatt las, dass Vize-Regierungschef Daniel Risch gedenke gegen die FBP-Exponenten Johannes Hasler und Alexander Batliner mit einer Privatklage vorzugehen. In einer öffentlichen Stellungnahme erklärte Risch sein Vorgehen. Wir zitieren:

„Zu den erneut geäusserten, öffentlichen Angriffen auf meine Person in der Samstag-Ausgabe des Volksblatts nehme ich nachfolgend Stellung.

Für mich wurde durch die öffentliche Anschuldigung, ich hätte den Landtag bezüglich des Verpflichtungskredits zur Langsamverkehrsbrücke bewusst getäuscht, eine rote Linie überschritten. Ein Gespräch oder eine persönliche Diskussion ändert daran nichts, zumal die FBP-Exponenten bewusst den öffentlichen Weg gewählt haben. Bereits in der kleinen Anfrage des Abg. Johannes Hasler wurde mir persönlich die bewusste Täuschung des Landtages unterstellt. Diese kleine Anfrage hat die Regierung sachlich beantwortet. Offensichtlich war die inhaltliche Antwort nicht zur Zufriedenheit des Abg. Hasler und des Stv. Abg. Batliner, weshalb sie den medialen Weg wählten, mich der bewussten Täuschung des Landtages zu bezichtigen. Für mich ist es nicht zielführend, über diese Anschuldigungen in der Öffentlichkeit zu diskutieren, weshalb ich den bekannten Weg gewählt habe und den FBP-Exponenten die Möglichkeit gebe, ihre Aussagen sachlich richtig zu stellen.

Zu inhaltlichen Fragen rund um den Bericht und Antrag hinsichtlich des Verpflichtungskredits zur Langsamverkehrsbrücke steht das Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport gerne zur Verfügung. Bisher sind über die kleine Anfrage hinaus keine solchen inhaltlichen Anfragen eingegangen.

Regierungschef-Stellvertreter
Daniel Risch“

 


Anfrage im Landtag am 2. Mai 2018 

Zum besseren Verständnis veröffentlichen wir die Kleine Anfrage des Abg. Johannes Hasler in der Landtagssitzung vom 2. Mai 2018

 

Irreführung des Landtags beim Kredit für die Langsamverkehrsbrücke

Frage von: Landtagsabgeordneter Johannes Hasler
Antwort von: Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch

 

Frage des FBP- Abg. Johannes Hasler vom 02. Mai 2018

Am 7.6.2017 behandelte und genehmigte der Landtag den Verpflichtungskredit für die Langsamverkehrsbrücke Vaduz-Buchs. Im Bericht und Antrag des Ministeriums heisst es auf Seite 17 sowie in der Zusammenfassung: «Auf Basis des Wettbewerbsergebnisses, welches von Realisierungskosten von insgesamt CHF 4,48 Mio. ausgeht, haben sowohl der Kanton St. Gallen wie auch die Stadt Buchs und die Gemeinde Vaduz dem Finanzierungsschlüssel zugestimmt und die entsprechenden Finanzmittel gesprochen.»

Einige Abgeordnete knüpften ihre Zustimmung zum Kredit unter anderem genau daran. Beispielsweise der Abg. Günter Vogt: «Der einzige Grund für die Zustimmung zu diesem Projekt ist für mich nicht der Standort, sondern der Umstand, dass nur die Finanzierungszusage von Liechtenstein noch offen ist …» Wie nunmehr bekannt, wurden die Finanzierungsmittel der Stadt Buchs jedoch erst am 27.11.2017 durch die Stimmbürger im Zuge des Investitionsbudgets 2018 gutgeheissen. Gleiches gilt für die Gemeinde Vaduz, welche in der Sitzung des Gemeinderates vom 13.3.2018 das Bauprojekt genehmigte. Gemäss Sitzungsprotokoll der Gemeinde Vaduz würden die Gesamtkosten neu CHF 4,61 Mio. betragen. Hierzu meine Fragen:

  1. Wurde der Landtag über die Tatsache, dass entsprechende Finanzmittel von den übrigen Projektbeteiligten bereits gesprochen wurden, bewusst getäuscht?
  2. Wer trägt inhaltlich die Verantwortung für die erwähnte Passage im Bericht und Antrag zum Verpflichtungskredit betreffend die Langsamverkehrsbrücke?
  3. Warum haben Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch, den bestehenden falschen Eindruck über die Finanzierung bei der Behandlung im Landtag nicht korrigiert?
  4. Wer trägt die aktuell scheinbar projektierten Mehrkosten über CHF 130’000?
  5. Gibt es gesetzliche Bestimmungen, die Beschlüsse aufgrund von irreführenden Angaben nichtig machen?

Antwort von Vize-Regierungschef Risch am 03. Mai 2018

Zu Frage 1:

Nein, der Landtag wurde mit dem vorgelegten Bericht und Antrag nicht getäuscht. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Verpflichtungskredits durch den Landtag hatte der Kanton St. Gallen die entsprechenden Finanzmittel freigegeben. Die Stadt Buchs und die Gemeinde Vaduz ihrerseits hatten jeweils das Wettbewerbsergebnis mit den Kosten sowie den Kostenschlüssel zur Kenntnis genommen und beschlossen, die nötigen Kredite in der Investitionsrechnung vorzusehen. Zur Verdeutlichung sei nachstehend die zeitliche Abfolge der Beschlüsse angeführt:

Regierung

  1. September 2015: Massnahme LV Brücke wird zur Kenntnis genommen, Kredit für Beteiligung am Vorprojekt zum Betrag von CHF 65‘000 wird genehmigt.
  2. September 2016: Jurybericht wird zur Kenntnis genommen, Ministerium wird mit Ausarbeitung B&A beauftragt.
  3. Mai 2017: Bericht und Antrag betreffend Verpflichtungskredit für die Subventionierung einer Langsamverkehrsbrücke über den Rhein zwischen Vaduz und Buchs wird genehmigt.

Stadt Buchs

  1. September 2016: Jurybericht mit Kosten sowie Kostenschlüssel wird zur Kenntnis genommen, die Projektierung wird zum Betrag von CHF 278‘142.95 und die Oberbauleitung zum Betrag von CHF 40‘000 vergeben. Der Stadtrat hat gemäss Erläuterung zum Beschluss folgende Positionen in die Investitionsrechnung einzuplanen: 2015 Vorprojekt 35‘000; 2017 Projektierung: 362‘000; 2018 Realisierung 1‘843‘000.
  2. Mai 2017: Terminplan wird zur Kenntnis genommen und Auftrag für Bauleitung zum Preis von CHF 72‘148.30 vergeben. Die Bauverwaltung wird beauftragt, eine Gesamtübersicht inkl. Antrag zur Kreditfreigabe durch die Bürgerversammlung vorzubereiten.
  3. November 2017: Bürgerversammlung genehmigt Investitionsbudget 2018.
  4. März 2018: Stadtrat vergibt Baumeister- Tiefbau und Stahlbauarbeiten.

Gemeinde Vaduz

  1. September 2015: Massnahme LV Brücke wird zur Kenntnis genommen, Kredit für Beteiligung am Vorprojekt zum Betrag von CHF 35‘000 wird genehmigt.
  2. September 2016: Jurybericht mit Kosten sowie Kostenschlüssel wird zur Kenntnis genommen, die Projektierung wird zum Betrag von CHF 278‘142.95 und die Oberbauleitung zum Betrag von CHF 40‘000 vergeben. Gemeinderat hat gemäss Erläuterung zum Beschluss folgende Positionen in die Investitionsrechnung einzuplanen: 2015 Vorprojekt 35‘000; 2017 Projektierung: 362‘000; 2018 Realisierung 1‘843‘000.
  3. August 2017: Eingriffsverfahren wird genehmigt.
  4. März 2018: Gemeinderat genehmigt Bauprojekt und vergibt Baumeister- Tiefbau und Stahlbauarbeiten.

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Landtags über den Verpflichtungskredit lagen somit sowohl von der Stadt Buchs wie von der Gemeinde Vaduz die Beschlüsse vor, dass die nötigen Kosten in die Investitionsrechnung eingestellt werden. Ausserdem wurden vor der Beschlussfassung durch den Landtag bereits die Projektierungs-, Oberbauleitungs- und Bauleitungsarbeiten vergeben. Somit haben alle bis dahin Beteiligten zum Ausdruck gebracht, dass das Projekt Langsamverkehrsbrücke umgesetzt werden soll.

Der Gemeinde- wie der Stadtrat haben vor der Behandlung des Bericht und Antrags durch den Landtag den Kosten sowie dem Kostenschlüssel zugestimmt und Arbeiten vergeben im Bewusstsein, dass die Investitionskosten in das Budget 2018 aufzunehmen und der Kredit dann abschliessend freizugeben ist. Aus Sicht des Landes waren damit die nötigen Voraussetzungen erfüllt und es lagen – wie im Bericht und Antrag Nr. 26/2017 ausgeführt – die notwendigen Zusagen sowohl der Gemeinde Vaduz wie des Stadtrats Buchs vor.

Zu Frage 2:

Die Verantwortung für den Inhalt des Bericht und Antrags trägt die Kollegialregierung, welche den Bericht und Antrag genehmigt und zuhanden des Landtags verabschiedet hat.

Zu Frage 3:

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Zu Frage 4:

Dem Land Liechtenstein wurden die erwähnten Mehrkosten bislang nicht kommuniziert. Der Finanzbeschluss des Landtags ist auf die Summe von CHF 1‘098‘500 begrenzt. Sollten sich Mehrkosten ergeben, welche das Land anteilsmässig mit zu finanzieren hätte, so müssten die Gemeinde Vaduz und die Stadt Buchs als Projektverantwortliche frühzeitig auf das Land zukommen. Auf Rückfrage haben die Projektverantwortlichen mündlich bestätigt, dass im Projekt derzeit Mehrkosten ausgewiesen sind, man aber derzeit noch davon ausgehe, dass diese über Reserven aufgefangen werden können.

Zu Frage 5:

Die Beantwortung dieser Frage erscheint aufgrund der Beantwortung der obigen Fragen obsolet.


 

Streit um des Kaisers Bart
und parteipolitisch motiviert

Jeder, der die Beantwortung der Kleinen Anfrage aufmerksam durchliest, kann erkennen, dass hier um des Kaisers Bart gestritten wird. Fakt ist, dass sowohl die Stadt Buchs als auch die Gemeinde Vaduz zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Landtags über den Verpflichtungskredit die nötigen Kosten in der Investitionsrechnung eingerechnet hatten. Schon vor der Beschlussfassung durch den Landtag sind  notwendige Projektierungs- und Baumeisterarbeiten vergeben worden. Damit haben alle Beteiligten öffentlich ausgedrückt, dass das Projekt umgesetzt werden soll. Allerdings kann man sich auf den Standpunkt stellen, die Aufnahme der Kredite in die Investitionsrechnung, sei noch keine Freigabe der notwendigen Mittel. Aber auch die beiden Abgeordneten Johannes Hasler und Alexander Batliner wussten, dass für  dieses Gemeinschaftsprojekt die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt würden.

lie-zeit