Versicherungsvertriebsgesetz tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft

 

Vaduz  – Gemäss Art. 91 Abs. 1 des Versicherungsvertriebsgesetzes (VersVertG) vom 5. Dezember 2017, LGBl. 2018 Nr. 9, hat die Regierung das Inkrafttreten dieses Gesetzes unter Berücksichtigung der Anwendbarkeit der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (IDD) zu bestimmen.

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. April 2018 das Inkrafttreten auf den 1. Oktober 2018 festgelegt und die Totalrevision der Versicherungsvermittlungsverordnung (neue Versicherungsvertriebsverordnung (VersVertV)) sowie die Anpassung weiterer Nebenverordnungen verabschiedet. Damit wird sichergestellt, dass in Liechtenstein die europäischen Vorgaben zum Versicherungsvertrieb gleichzeitig wie in der Europäischen Union in Kraft treten, was für den Zugang Liechtensteins zum europäischen Markt zentral ist.

Auf europäischer Ebene haben sich diverse Verbände intensiv für eine Verschiebung der Anwendung der Versicherungsvertriebsrichtlinie eingesetzt. Das Europäische Parlament hat dieses Ansinnen zu seinem offiziellen Standpunkt erhoben und einen entsprechenden Legislativvorschlag eingereicht. Die Europäische Kommission ist diesem Vorschlag gefolgt und erstellte einen Vorschlag einer Abänderungsrichtlinie, welche die Anwendbarkeit der IDD auf den 1. Oktober 2018 verschiebt.

Die Richtlinie (EU) 2018/411 der Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/97 im Hinblick auf den Geltungsbeginn der Umsetzungsmassnahmen der Mitgliedstaaten wurde am 19. März 2018 verabschiedet. (Markus Biedermann).