Liechtenstein unterstützt Reform des Gerichtshofs für Menschenrechte

Liechtenstein war an der Konferenz in Kopenhagen durch den Ständigen Vertreter Liechtensteins beim Europarat, Botschafter Daniel Ospelt, sowie seinen Stellvertreter Martin Hasler vertreten.

Massive Reduzierung der hängigen Fälle dank Reformen

 

Vaduz – Auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention können sich Personen aus Mitgliedsstaaten des Europarats bei Verletzungen ihrer Grundrechte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurde der EGMR jedoch durch Individualbeschwerden überschwemmt und die Mitgliedsstaaten waren gefordert, der Überlastung des Gerichtshofs entgegenzutreten.

Seit 2010 laufen Reform-Bemühungen, die bereits zu einer massiven Reduzierung der hängigen Fälle geführt haben. Liechtenstein hat sich aktiv an dem Reform-Prozess, der auf schweizerische Initiative in Interlaken begann, beteiligt. Nun wurde an der EGMR-Konferenz in Dänemark die „Kopenhagen-Erklärung“ verabschiedet, die den Schutz der Menschenrechte weiter verbessern soll und in der auch liechtensteinische Anliegen Eingang gefunden haben.

Mit der Verabschiedung der Erklärung haben die 47 Mitgliedsstaaten des Europarats zum Abschluss der Konferenz einen Meilenstein bei der Reform des EGMR gesetzt. Liechtenstein ist gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten für eine Stärkung des EGMR eingetreten.

Schwerpunkte des liechtensteinischen Engagements waren die Sicherstellung ausreichender Ressourcen für die Arbeit des Gerichtshofs, Transparenz und eine klarere Rollenaufteilung bei der Bestellung von EGMR-Richtern sowie die Betonung der Pflicht zur Umsetzung von EGMR-Urteilen.