Vernehmlassung zur Abänderung des Steuergesetzes

Vor 40 Jahren trat Liechtenstein dem Europarat bei. Jubiläumsfeier mit Referaten an der Uni Liechtenstein.

Hohe Übereinstimmung mit den
Vorgaben der EU attestiert

Vaduz Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Februar 2018 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Steuergesetzes genehmigt.

Anlass für die gegenständliche Gesetzesänderung bildet die Überprüfung des liechtensteinischen Steuergesetzes durch die EU im Rahmen einer Prüfung der steuerlichen Gesetzgebung zahlreicher Staaten im Hinblick auf Steuertransparenz, faire Besteuerung von Unternehmen und Umsetzung der BEPS-Mindeststandards. Diese Überprüfung dient der EU zur Festlegung einer Liste von als unkooperativ geltenden Jurisdiktionen ausserhalb der EU.

Der liechtensteinischen Gesetzgebung wurde dabei ein hohes Mass an Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU attestiert. Nur punktuell wurde im liechtensteinischen Steuergesetz Anpassungsbedarf zur Einhaltung der EU-Kriterien einer fairen Besteuerung identifiziert.

Beim liechtensteinischen Steuergesetz wurde als schädlich beurteilt, dass bei den Bestimmungen bezüglich der Steuerbefreiung von Gewinnanteilen bzw. Kapitalgewinnen aufgrund von Beteiligungen an juristischen Personen und bezüglich dem Eigenkapitalzinsabzug spezifische Anti-Missbrauchsbestimmungen fehlen. Ebenso wurde die asymmetrische Behandlung von Kapitalgewinnen und -verlusten aus Beteiligungen bemängelt. Die gegenständliche Vorlage sieht die Aufnahme von entsprechenden Anti-Missbrauchsbestimmungen vor und legt fest, dass Kapitalverluste aus Beteiligungen künftig nicht mehr als Aufwand geltend gemacht werden können.

Liechtenstein hat sich gegenüber der EU verpflichtet, die genannten Anpassungen bis Ende 2018 vorzunehmen. Rund 50 andere Staaten haben ebenfalls entsprechende politische Zusagen gemacht.

Neben oben erwähnten Anpassungen, werden weitere kleinere Anpassungen des Steuergesetzes vorgeschlagen.

Der Vernehmlassungsbericht ist elektronisch abrufbar unter www.rk.llv.li und bei der Regierungskanzlei erhältlich. Alle Interessierten sind zur Stellungnahme eingeladen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 9. April 2018. (Markus Biedermann)