Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige

2018 mit zwei Auslosungsverfahren für Aufenthaltsbewilligungen

Vaduz – In diesem Jahr führt das Ausländer- und Passamt zwei Auslosungsverfahren für Aufenthaltsbewilligungen durch. Für die Teilnahme an der ersten Auslosungsrunde können sich Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates bis zum 28. Februar 2018 bewerben.

2018 führt das Ausländer- und Passamt zwei Auslosungsverfahren durch, in denen mindestens 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und acht Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das Auslosungsverfahren besteht jeweils aus einer Vor- und einer Schlussauslosung. Die erste Vorauslosung findet am 9. März 2018 statt. Bewerbungen müssen bis spätestens 28. Februar 2018 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden.

Teilnahmeberechtigt sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Auf kroatische Staatsangehörige finden mindestens bis zum 30. Juni 2018 hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt als Arbeitnehmer und der Wohnsitznahme zur unselbständigen Erwerbstätigkeit die für Drittstaatsangehörige geltenden Bestimmungen Anwendung. Kroatische Staatsangehörige können somit nur am Auslosungsverfahren teilnehmen, wenn diese entweder selbständig erwerbstätig oder nichterwerbstätig sind.

Im Rahmen der Vorauslosung werden mindestens 28 erwerbstätige und acht  nichterwerbstätige Personen ermittelt, die alle Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind: EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung des vollständig ausgefüllten Gesuchsformulars und rechtzeitige Gebühreneinzahlung. Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des Poststempels sowie das Valutadatum der Einzahlung bei der Liechtensteinischen Landesbank massgebend. Die Ausgelosten haben dann die Möglichkeit, am 18. Mai 2018 an der Schlussauslosung teilzunehmen.

Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit dem EWR muss Liechtenstein die Hälfte der Aufenthaltsbewilligungen in einem Verfahren erteilen, das allen Bewerbern Chancengleichheit gewährt.

Liechtenstein stellt dies durch eine Auslosung sicher. Weitere Informationen zum Auslosungsverfahren sind auf der Homepage des Ausländer- und Passamtes abrufbar: www.apa.llv.li (Thomas Amann)