Die VU-Landtagsfraktion hat am Freitag ein Postulat eingereicht, das sich eine konkrete Deregulierungsmethode auf die Fahne schreibt. Es sei zu wenig, nur vom Bürokratieabbau zu reden, aber nicht zu handeln. Sonst bestehe die Gefahr, dass die 18-prozentige Reduktion des betrieblichen Aufwandes der Landesverwaltung, die seit 2010 realisiert wurde, zumindest im Personalbereich wieder neutralisiert werde.
Die acht Abgeordneten der VU-Landtagsfraktion reichten das „Postulat zum Zwecke des Bürokratieabbaus – Rechtsvorschriften mit Verfallsdatum und andere zielführende Systematiken“ beim Parlamentsdienst ein. Ziel des Postulates ist es laut VU-Mitteilung, die Regierung einzuladen zu prüfen, ob eine automatische Ausserkrafttretung von bestehenden Rechtsnormen sowie eine zeitlich befristete Geltungsdauer für neu zu schaffende Gesetze und Verordnungen auch in Liechtenstein eingeführt werden könnte.
Entrümpeln alter Vorschriften
Zudem laden die Postulantinnen und Postulanten die Regierung ein, auch andere Systematiken, die einer Entbürokratisierung dienen könnten, zu prüfen.
Als Bespiel für die Gesetzgebung mit Verfallsdatum, auch „Sunset Legislation“ genannt, weisen die VU-Landtagsabgeordneten im Postulat auf das deutsche Bundesland Saarland hin, dem es gelungen ist, innerhalb von wenigen Jahren mehr als zwei Drittel der Verwaltungsvorschriften zu entrümpeln, sprich aus 3‘346 Vorschriften 1‘100 zu machen.
Die VU-Landtagsfraktion, die sich im Parlament bereits mehrfach für den Abbau von Überregulierung und Bürokratie eingesetzt hat und dies auch zum Thema einer „Aktuellen Stunde“ im Landtag vom November 2013 bestimmt hat, ist der Überzeugung, dass die Einführung von „Rechtsvorschriften mit Verfallsdatum“ ein interessanter und innovativer Ansatz ist und eine genaue Prüfung durch die Regierung angezeigt ist. Auch wenn eine Verfallsautomatik nicht überall anwendbar sein dürfte und die Einführung zunächst einen gewissen Aufwand bedeuten würde, so erkennen die Postulanten dennoch ein grosses Potenzial im Hinblick auf eine nachhaltig schlank gehaltene Rechtssetzung.