Landtagsfraktion der Freien Liste zur AHV

AHV-Massnahmen: Altersvorsorge damit langfristig gesichert?

Im kommenden Oktober-Landtag sind die Vorschläge der Regierung zur langfristigen Sicherung der AHV traktandiert:

  • eine Einmaleinlage von CHF 100 Mio. Franken in den AHV-Fonds per Ende 2020

  • und eine neuerliche – nach 2018 – Erhöhung des Beitragssatzes von 8.1 % auf das Schweizer Niveau von 8.7 %.

Die AHV befindet sich keineswegs in einer Notlage. Grund für die oben genannten beiden Massnahmen war ein versicherungstechnisches Gutachten, welches zeigte, dass die gesetzliche Vorgabe, die AHV-Reserven in 20 Jahren bei 5 Jahresausgaben zu halten, knapp verfehlt wird. Bestehen bleibt damit die im Jahr 2011 eingeführte Entkoppelung des Staatsbeitrags, bis dahin eine Übernahme von 20% der Ausgaben, bzw. sie wird fortgesetzt auf dem heutigen Niveau von fix 30 Millionen Franken jährlich.

Mit diesen beiden Massnahmen geht die Regierung auf all die Vorschläge – wie Indexierung des Rentenalters an die Lebenserwartung, flexibler Staatsbeitrag mit Ober-/Untergrenze, Gesamtbetrachtung Altersvorsorge – anlässlich der Landtags-Debatte zum versicherungstechnischen Gutachten nicht ein. Die Regierung schlägt minimalistische Massnahmen vor, welche möglichst punktgenau die 5 Jahresausgaben in 20 Jahren, im Jahr 2038, sicherstellen sollen.

Und obwohl die Regierung die Mär vom Export von Steuermitteln in Form von AHV-Renten wiederholt, will sie 100 Millionen an Steuermitteln an den AHV-Fonds überweisen.

100 Millionen Franken – was sich auf den ersten Blick enorm anhört, zeigt aber nur, dass die Regierung aufgrund der aktuell hervorragenden Finanzlage des Staates ein Pflaster auf die kleine Wunde AHV-Reserven klebt und sich damit – bis zum nächsten Gutachten – rettet, ohne Nachhaltigkeitsansatz, ohne Ausblick, wohin die Reise gehen soll! Ein Problem wird vor sich hergeschoben, im Wissen, dass auch gute Massnahmen erst langfristig Wirkung entfalten. Also ‚Deckel drauf‘, darum sollen sich eine zukünftige Regierung und ein zukünftiger Landtag kümmern.

Wesentlich nachhaltiger wäre es jedenfalls – so ein Ansinnen des Seniorenbundes – den Staatsbeitrag bei 40 Millionen Franken zu indexieren. Doch vielleicht ist ein Gedanke der Regierung bei diesem 100 Millionen-Transfer von den Staatsreserven in den AHV-Fonds, dass damit gesichert wird, dass Eckwert 5 der Finanzplanung 2021-2024 eingehalten werden kann und die Reserven das 3-fache der geplanten Jahresausgaben nicht überschiessen.

Die Frage, die sich in der AHV-Debatte mehrfach stellte, lautete: Wie kann mittel- bis langfristig sichergestellt werden, dass Rentner*innen in Liechtenstein ein angemessenes Ein- und Auskommen haben? Und zur Altersrente zählen nicht die AHV allein, sondern auch die Ersparnisse und speziell die Pensionskassen, wo das Problem weit akuter ist. Denn die Grundstruktur, Finanzierung und Ausrichtung der Pensionskassen, weisen mehr und mehr eine bedrohliche Schieflage, ja eigentliche Risse auf. Dort findet schon heute eine Vermögensverlagerung von den (jungen) Aktiv-Versicherten zu den (alten) Pensionisten statt. Doch das blendet die Regierung aus.

Was sagen Sie dazu? Schreiben Sie uns auf info@freieliste.li (Die Landtagsfraktion der Freien Liste)