Verwendung von Steuergeldern für Abstimmungskampagne der Tour de Ski

Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch hatte in der Landtags-Sitzung vom 4./5. Dezember 2019 u.a. auch eine Anfrage des Abg. Thomas Lageder zum Transitverkehr der LKWs beim Zollamt in Schaanwald-Tisis zu neantworten

 

Kleine Anfrage des Abg. Elfried Hasler an Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch

In der Dezembersitzung des Landtags hat der Abg. Elfried Hasler Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von Steuergeldern zur Abstimmungskampagne der Tour de Ski an Regierungschef-Stv. Daniel Risch gestellt.

Frage:

Am 25. November haben die Stimmbürger den vom Landtag mit 14 Ja Stimmen gesprochenen Verpflichtungskredit für die Durchführung von zwei Tour de Ski Etappen an der Urne deutlich abgelehnt. Die Abstimmungskampagnen der Befürworter, zu denen auch die Regierung gehörte, und jene der Gegner unterschieden sich augenscheinlich auch was den finanziellen Mitteleinsatz anbelangt. Hierzu stellen sich folgende Fragen:

  1. Wie viel hat die Regierung insgesamt für die Abstimmungskampagnen ausgegeben?
  2. Wie viel hat die Regierung dabei selbst direkt für die Pro-Werbung ausgegeben und wofür im Einzelnen?
  3. Wie viel hat die Regierung an das Pro Tour de Ski Komitee bezahlt?
  4. Wie viel hat die Regierung an das Referendumskomitee bezahlt? Falls zu den Fragen eins bis vier noch nicht alle Rechnungen vorliegen sollten, bitte ich um die Angabe der jeweils von der Regierung erwarteten Gesamtkosten.

Antwort:

Zu Frage 1:

Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass sich die Information der Bevölkerung durch die Regierung im Vorfeld der Volksabstimmung über die Durchführung der Tour de Ski-Etappen in Liechtenstein und die dafür aufgewendeten Kosten auf die diesbezüglichen Vorgaben des Informationsgesetzes und der Informationsverordnung betreffend die Informationspflicht der Behörden im Allgemeinen und die Information vor Abstimmungen im Besonderen stützen.

Art. 13 des Informationsgesetzes enthält Vorgaben zur Informationsweise, während Art. 15 die Informationspflichten der Regierung vor Abstimmungen konkretisiert und festlegt, dass die Regierung im Vorfeld von Abstimmungen auf Landesebene unter Berücksichtigung der Grundsätze von Art. 3 über die den Stimmberechtigten zu unterbreitenden Vorlagen informiert. Sie nimmt aus ihrer Sicht Stellung zu den Vorlagen und kann Abstimmungsempfehlungen abgeben. In der in jedem Fall auszuarbeitenden Abstimmungsbroschüre ist Befürwortern und Gegnern der Vorlage angemessen Platz für eine Stellungnahme einzuräumen. Damit wird auch der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs betreffend die Tragweite des verfassungsmässig gewährleisteten Stimmrechts ausreichend Rechnung getragen. Die Information erfolgt grundsätzlich über die Medien, allerdings sind gemäss Art. 13 der Informationsverordnung auch weitere Informationsmittel zulässig. Ebenso ist die Durchführung von Abstimmungssendungen vorgesehen.

Gestützt auf diese Rechtsgrundlagen hat die Regierung im Jahr 2011 die Modalitäten zur Umsetzung der bestehenden rechtlichen Vorgaben für Abstimmungsinformationen festgelegt. Nach Massgabe dieser Vorgaben erfolgte auch die Information der Regierung im Vorfeld der Volksabstimmung über die Durchführung der Tour de Ski-Etappen in Liechtenstein.

Konkret sind bislang CHF 47‘039.27 veranschlagt. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Kosten noch geringfügig erhöhen werden. Mit den Mitteln wurden die in Gesetz und Verordnung vorgesehenen Informationswege genutzt und insbesondere Print-Inserate, Online-Inserate sowie eine Informationsveranstaltung, welche sodann auch im Landeskanal mehrfach ausgestrahlt wurde, finanziert. Dies entspricht dem Vorgehen bei vergangenen Abstimmungen auf Landesebene.

Zu Frage 2:

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Zu Frage 3:

Hierfür wurden keine Beiträge der Regierung ausgerichtet.

Die Abstimmungsmassnahmen des Liechtensteinischen Skiverbandes (LSV) sowie allfällig anderen Befürwortern wurden vom LSV oder Dritten finanziert.

 

Zu Frage 4:

Hierfür wurden keine Beiträge der Regierung ausgerichtet.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Regierung im Abstimmungskampf in Wahrnehmung der ihr gesetzlich obliegenden Informationspflicht konsequenterweise die Regierungsvorlage zu vertreten und den vom Landtag gefassten Beschluss zu unterstützen und entsprechend Stellung zu beziehen hat, wofür grundsätzlich Steuergelder verwendet werden. Eine den Landtagsbeschluss bekämpfende Gruppierung hat ihren Abstimmungskampf, mit Ausnahme der amtlichen Abstimmungsbroschüre, naturgemäss durch private Mittel zu finanzieren.