Regierung wegen UNO Migrationspakt des Hochverrats und des Mordes bezichtigt

In der Landtagssitzung vom 5.-7. Juni 2019 beantwortete Regierungsrätin Dominique Hasler u.a. auch eine Kleine Anfrage des FBP-Abg. Wendelin Lampert.

 

Kleine Anfrage des Abg. Thomas Lageder wegen rechtlicher Schritte gegen die Anschuldigungen

 

In der Dezember-Landtagssitzung stellte der Abg. Thomas Lageder an Regierungsrätin Dominique Hasler u.a. eine Kleine Anfrage im Zusammenhang mit dem UNO Migrationspakt und den Anschuldigungen an die Fürstliche Regierung.

Frage:

Rechtliche Schritte

In einer E-Mail vom 11. November 2018, die an die Information und Kommunikation der Regierung gerichtet wurde als auch in Kopie an alle Landtagsabgeordneten und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter erging, wird die Regierung und insbesondere die Frauen Regierungsrätinnen Aurelia Frick und Dominique Hasler im Zusammenhang mit dem UNO-Migrationspakt des Hochverrats und des Mordes bezichtigt. Ihnen allen ist diese E-Mail bekannt.

  1. Wie hat die Regierung auf diese E-Mail reagiert?
  1. Hat die Regierung einen strukturierten Prozess um mit solchen und ähnlichen E-Mails oder Briefen umzugehen?
  1. Hat oder wird die Regierung in diesem Zusammenhang rechtliche Schritte prüfen oder einleiten?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Um allfällige Rückschlüsse auf einen konkreten Fall auszuschliessen, beschränkt sich die Regierung bei der Beantwortung der gegenständlichen Kleinen Anfrage auf die Ausführungen zum grundsätzlichen Vorgehen (vgl. Antwort zu Frage 2).

Zu Frage 2:

Je nach konkreter Ausgangslage wird der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zur Beurteilung der Relevanz im Hinblick auf das Vorliegen eines Straftatbestandes zur Kenntnis gebracht. Gemäss Art. 55 Abs. 1 StPO ist jeder, der von einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, berechtigt, sie anzuzeigen. Bei Vorliegen eines Verdachts auf eine von Amtes wegen zu verfolgende strafbare Handlung besteht eine Anzeigepflicht. § 53 Abs. 1 StPO bestimmt hierzu Folgendes: „Wird einer Behörde der Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung bekannt, die ihren gesetzmässigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder die Landespolizei verpflichtet.“

Bei Vorliegen einer akuten Fremd- oder Selbstgefährdung wird – nach Rücksprache mit der Landespolizei – der Runde Tisch Gewalt einberufen. Dieses Ad-hoc-Gremium fungiert als Krisenstab und koordiniert in einer kritischen Situation das Vorgehen der zuständigen Behörden, durch welche allenfalls erforderliche Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden.

Künftig kann je nach Situation eine Befassung der Fachstelle Bedrohungsmanagement möglich sein, welche im Rahmen eines professionellen Case-Managements den Sachverhalt analysiert und bewertet sowie gegebenenfalls koordinierte Massnahmen festlegt.

Zu Frage 3

Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen.