Sanierungsarbeiten am Landtagsgebäude kosten 2,5 Mio. Franken

Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch hatte in der Landtags-Sitzung vom 4./5. Dezember 2019 u.a. auch eine Anfrage des Abg. Thomas Lageder zum Transitverkehr der LKWs beim Zollamt in Schaanwald-Tisis zu neantworten

Kleine Anfrage an Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch 

Im Rahmen der November-Sitzung des Landtags hatte Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch acht Kleine Anfragen zu beantworten. Eine davon stellte u.a. auch der Abg. Thomas Rehak zu den Mängeln am Landtagsgebäude.

Frage:

Das Landtagsgebäude wurde im Februar 2008 eröffnet, nach kurzer Betriebszeit scheint dieses nun in jedem Budget mit teilweise erheblichen Sanierungskosten auf. Bereits zwei Jahre nach Fertigstellung des Landtagsgebäudes zeigten sich erste Probleme an den Klinkersteinen und an den Mörtelfugen. Abklärungen einer im Frühjahr 2014 eingesetzten Projektgruppe haben laut Regierung ergeben, dass aufgrund klaren und dokumentierten Bauherrenentscheide die Klage-Erfolgsaussichten gering seien. Die Regierung meinte im Jahr 2015, dass auf Basis der Ausführungsempfehlung des Architekten der Materialentscheid (Klinkerstein) gefällt wurde. Jedoch sei sich der Bauherr (das Land) damals bewusst gewesen, dass die gewählte Bauweise zu erhöhten Unterhaltsarbeiten führen wird. Hierzu meine Fragen:

  1. Wie viel Geld wurde seit der Fertigstellung bis dato für den Unterhalt und die Schäden, welche ursächlich in den verwendeten Materialen (Klinkerstein und Mörtel) zuzuordnen sind, am Landtagsgebäude und am Peter-Kaiser-Platz aufgewendet?
  2. Wer hat diese Aufwände bezahlt?
  3. Wurden Haftungsansprüche gegen Architekten oder der Steinlieferanten angemeldet, wenn nicht, weshalb nicht?
  4. Wurden die im Jahr 2015 von der Regierung angekündigten Kulanzzahlungen eingefordert beziehungsweise auch geleistet und welcher Verteilschlüssel kam dabei zur Anwendung?
  5. Mit welchen Sanierungskosten rechnet die Regierung in den kommenden zehn Jahren?

Antwort:

Zu Frage 1:

Für die Instandsetzung der Platzbeläge, Aussenmauern und der Dachflächen des Landtagsgebäudes wurden bisher CHF 850‘000 aufgewendet. Darin sind die Kosten für die Schadensanalyse, die Erarbeitung von Sanierungsvarianten, die Durchführung von Mustersanierungen und die in diesem Jahr in Angriff genommene Aussensanierung beinhaltet.

Zu Frage 2:

Die Kosten wurden nach Abzug von Kulanzbeiträgen der an Planung, Materiallieferung und Bau Beteiligten durch das Land bezahlt.

Zu Frage 3:

Die im Aussenbereich des Landtagsgebäudes an Klinkersteinen und Mörtelfugen aufgetretenen Schäden wurden innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist gerügt. In weiterer Folge wurden diverse Sanierungsversuche durchgeführt, die jedoch nicht zum gewünschten nachhaltigen Erfolg führten. Da es für das Klinkersteinmaterial in Verbindung mit der gewählten Konstruktionsweise kein Regelwerk der Bautechnik gibt, waren sich die seinerzeitige Baukommission des Landtags, die Regierung und das Hochbauamt des Materials- und Konstruktionsrisikos bewusst. Damit liegt im Falle der rechtlichen Durchsetzung der Mängelbehebung das Prozessrisiko in erster Linie beim Auftraggeber. Zudem muss berücksichtigt werden, dass aufgrund der intensiven Platzbenutzung auch mechanische Schäden an Klinkersteinen durch Dritte entstanden sind. Aus diesem Grund hat sich die Regierung für eine Kostenregelung auf dem Weg der Kulanz entschieden.

Zu Frage 4:

Vom Lieferanten wurden die Ersatzklinkersteine unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Dies entspricht einem Betrag von rund CHF 50‘000 inkl. MwSt. Nicht genau bezifferbar sind die vom Lieferanten der Klinkersteine bei der Ursachen- und Lösungsfindung zusätzlich eingebrachten Ingenieurleistungen und Materialprüfungen, die sich mindestens im selben Kostenrahmen befinden. Die an der Planung und an der Sanierung Beteiligten haben zudem einen Rabatt von 15% auf die von ihnen geleistete Arbeit gewährt. Dies entspricht gesamthaft einem Betrag von rund CHF 135‘000 inkl. MwSt.

 

Zu Frage 5:

Es wird bis zur geplanten Fertigstellung der Sanierungsarbeiten Ende 2019 mit folgenden Kosten gerechnet:

  • Bisher geleistete Arbeiten CHF 850‘000
  • Instandsetzung des Steildachs des Landtagsgebäudes CHF 450‘000
  • Restliche Instandsetzung der Platzbeläge CHF 550‘000
  • Restliche Instandsetzung des Mauerwerks CHF 650‘000
  • TOTAL inkl. MwSt. CHF 2‘500‘000

In den nachfolgenden Jahren ist mit jährlich wiederkehrenden baulichen Erhaltungsarbeiten für normale Instandhaltung und kleinere Reparaturen in Höhe von CHF 200‘000 zu rechnen.