Neuregelung der Globalkreditvereinbarung mit dem Landesspital

In der Juni-Session des Landtages hatte Regierungsrat Mauro Pedrazzini u.a. auch eine Kleine Anfrage von Landtags-Vizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz zur Besetzung des AHV-Verwaltungsrates zu beantworten.

 

In der Novembersitzung des Landtages stellte der FL-Abg. Thomas Lageder an Regierungsrat Mauro Pedrazzini Fragen zur Globalkreditvereinbarung mit dem Liechtensteinischen Landesspital.

Frage:

Die Regierung beabsichtigt die Globalkreditvereinbarung mit dem Liechtensteinischen Landesspital (LLS) neu zu regeln. Die Regierung führt im Bericht und Antrag 91/2018 aus, dass die Abgeltung für die Vorhalteleistungen anders ausgestaltet werden sollen. Zudem sollen neu zusätzliche Gelder für die Abgeltung der Lehre sowie ein Investitionskostenbeitrag für die veraltete Infrastruktur gewährt werden. Aus dem Bericht und Antrag 77/2018, dem Landesvoranschlag, ist zudem zu entnehmen, dass der Staatsbeitrag für stationäre Leistungen sinken wird und gerade diese Gelder wieder über die Globalkreditvereinbarung an das LLS fliessen werden.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Sinkt der Staatsbeitrag für stationäre Leistungen an das LLS, weil es weniger stationäre Fälle am LLS gibt?
  2. Welche zusätzlichen Gelder sollen dem LLS für Vorhalteleistungen, Lehre als auch Investitionen jeweils jährlich pro Position zu fliessen?
  3. Wird der Landtag diese Gelder jeweils nur über das reguläre Budget genehmigen oder wird dem Landtag eine Mitsprache bei den Eckpunkten der Globalkreditvereinbarung eingeräumt?
  4. Sollte dies über das reguläre Budget erfolgen, was würde eine Nichtgenehmigung dieser Gelder für die Globalkreditvereinbarung bedeuten – sprich müsste die Regierung diese dann abermals abändern?

Zu Frage 1:

Der Staatsbeitrag für stationäre Leistungen an das Landesspital bemisst sich an der Anzahl stationärer Fälle. Im Budget 2019 ist dieser Betrag geringer als im Budget 2018.

Zu Frage 2:

In der neuen Globalkreditvereinbarung sind für das Jahr 2019 Veränderungen vorgesehen. Die Vorhalteleistungen werden dynamisch ausgestaltet und erhöhen sich aufgrund der budgetierten Parameter um 713‘000. Für den baulichen Unterhalt der Immobile werden neu CHF 843‘000 vorgesehen und als Beitrag für Ausbildung und Lehre CHF 260‘000. Ausserdem ist eine Kompensationszahlung für die Unterdeckung der Leistungen in der Akutgeriatrie in der Höhe von CHF 165‘000 vorgesehen.

Zu Frage 3:

Der Landtag beschliesst die Mittel für das Konto 400.363.01, er kann sich aber im Rahmen der Budgetdebatte zu den Eckpunkten und Beiträgen gemäss der Globalkreditvereinbarung äussern und auch in Vorbereitung der Landtagssitzung insbesondere über die Finanzkommission entsprechende Details anfordern.

Zu Frage 4:

Die Globalkreditvereinbarung wurde noch nicht durch die Regierung beschlossen, da die Budgetdebatte abgewartet werden musste. Der Landtag hat sich für den von der Regierung vorgeschlagenen Betrag entschieden und so kann das Ministerium für Gesellschaft nun die neue Globalkreditvereinbarung der Regierung zur Genehmigung vorlegen. Die Regierung hat sich bei den Beiträgen an das Landesspital danach zu richten, was der Landtag in der Budgetdebatte beschliesst.