Frauen in den Gemeinderat

Die Frauengruppen in Liechtenstein kämpfen für die Gleichstellung von Frau und Mann in unserer Gesellschaft. Und wie man an den Ergebnissen der Gemeindewahlen 2019 sehen kann mit grossem Erfolg.

Forderung des Vereins
„Hoi  Quote“ 

 

Einige Ortsgruppen der Parteien haben ihre Nominationen für die kommenden Gemeinderatswahlen bereits veröffentlicht. Die FBP-Ortsgruppe in Vaduz war erfolgreich und konnte eine paritätische Liste mit fünf Frauen und fünf Männern präsentieren. In Balzers hingegen konnte die FBP-Ortsgruppe nur eine einzige Kandidatin neben vier Männern für die Gemeinderatswahl nominieren. Hansjörg Büchel, Balzner Vorsteher der FBP, merkte daraufhin an, dass auch eine Quote nicht helfen würde.

Da sind wir anderer Meinung. Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass Quoten für politische Ämter die Zusammensetzung in politischen Gremien ändern, und zwar auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene. Viele europäische Länder sind diesen Weg bereits gegangen. In Frankreich ist die Parität in der Verfassung verankert. Im deutschen Bundesland Brandenburg wurde kürzlich ebenfalls ein entsprechender Gesetzesentwurf eingereicht. Natürlich bedeutet eine Quote auch, dass man alle in die Pflicht nimmt – sowohl Parteien als auch politische Vertreterinnen und Vertreter und Kandidatinnen und Kandidaten. Neben Pflichten beinhalten Quoten aber auch Rechte wie die angemessene Beteiligung.

Liechtenstein kennt das Stimm- und Wahlrecht für Frauen seit 1984. Gerade die Grossparteien, die seit 100 Jahren bestehen, hatten seit über dreissig Jahren (!) Zeit, Frauen in ihre Partei zu integrieren. Dreissig Jahre, um eine Parteistruktur und Parteikultur zu schaffen, in denen Frauen gleichberechtigt mitarbeiten und mitbestimmen könnten. Solange jeweils ein halbes Jahr vor den Wahlen Frauen für politische Ämter angefragt werden und solange die Wahlchancen für Frauen so gering sind, wird sich nichts ändern.

Wenn freiwillige Massnahmen strukturelle Benachteiligungen nicht beseitigen können, muss der Gesetzgeber tätig werden. Wie kürzlich der liechtensteinische Rechtsanwalt Christoph Büchel (Vaterland, 25.10.2018, S. 20) schrieb: „(…) wird der Gesetzgeber tätig, ist dies ein Statement und ein Anstoss – auch zur Bewusstseinsbildung“ (Verein Hoi Quote)