Bericht und Antrag zum Erlass eines Signatur- und Vertrauensdienstegesetzes verabschiedet

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. November den Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines Signatur- und Vertrauensdienstegesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (sog. eIDAS-Verordnung) zuhanden des Landtags verabschiedet.

Die gegenständliche Vorlage dient der Schaffung der erforderlichen nationalen Rechtsgrundlagen im Bereich der Signaturgesetzgebung zur Durchführung der eIDAS-Verordnung. Mit der eIDAS-Verordnung werden europaweit einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Als Vertrauensdienste gelten u.a. elektronische Signaturen, elektronische Siegel, elektronische Zeitstempel, Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben oder Zertifikate für die Website-Authentifizierung. Durch den gemeinsamen Rechtsrahmen soll die Effektivität öffentlicher und privater Online-Dienstleistungen, des elektronischen Geschäftsverkehrs sowie des elektronischen Handels im EWR erhöht werden.

Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im Dezember in erster Lesung behandeln.