Altersvorsorge für nicht oder geringfügig erwerbstätige Elternteile

 

Regierung verabschiedet entsprechende Postulatsbeantwortung

Vaduz – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2018 die Postulatsbeantwortung betreffend „Alters- und Risikovorsorge für nicht oder geringfügig erwerbstätige Elternteile“ zu Handen des Landtags verabschiedet.

Mit Datum vom 8. November 2017 haben die Abgeordneten Violanda Lanter-Koller, Christoph Wenaweser, Frank Konrad, Günter Vogt, Mario Wohlwend, Manfred Kaufmann, Thomas Vogt und Gunilla Marxer-Kranz das Postulat Alters- und Risikovorsorge für nicht oder geringfügig erwerbstätige Elternteile eingereicht. Der Landtag hat das Postulat an seiner Sitzung vom 28. Februar 2018 an die Regierung überwiesen und die Regierung wurde eingeladen, insbesondere zu prüfen, welche Möglichkeiten es für nicht oder geringfügig erwerbstätige Elternteile gibt, im Sinne einer der Pensionskasse ähnlichen Lösung, gegen die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität, des Todes und des Alters versichert zu sein.

Die Postulatsbeantwortung der Regierung beinhaltet einerseits eine Gesamtübersicht über die bereits bestehenden Leistungen und Fördermittel für Familien, stellt die aktuelle Situation der betrieblichen Personalvorsorge in Liechtenstein dar und zeigt auf, welche Möglichkeiten heute bestehen, für nicht oder geringfügig erwerbstätige Elternteile in Anlehnung an die betriebliche Personalvorsorge Altersguthaben in der 2. Säule aufzubauen.

Andererseits wird dargelegt, inwieweit das Anliegen des Postulates mit dem gegenwärtigen System der betrieblichen Personalvorsorge kompatibel ist und welche Anpassungen notwendig wären, um das Ziel der Postulanten zu erreichen. Weiter wird auf Grundlage der vorhandenen Datenlage, ergänzender Annahmen und Modellberechnungen abgeschätzt, welche Kosten die Umsetzung des postulierten Vorschlags verursachen würde.

Heutiges System müsste grundlegend
verändert werden

Die Regierung kommt zum Schluss, dass die Intention des Postulates nach einer pensionskassenähnlichen Lösung betreffend Alters- und Risikovorsorge für nicht oder geringfügig erwerbstätige Elternteile grundlegende Änderungen und Ergänzungen am heutigen System der betrieblichen Personalvorsorge in Liechtenstein bedingen würde, da eine Person nach dem gegenwärtigen Rechtsrahmen nur dann der betrieblichen Personalvorsorge unterstellt ist, wenn sie einer im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses „bezahlten“ Arbeit nachgeht.

Zudem wären weitreichende organisatorische Massnahmen im Sinne von Gesetzesanpassungen oder dem Erlass eines neuen Gesetzes sowie dem Anschluss der neu Versicherten an eine bestehende oder eine noch neu zu gründende Vorsorgeeinrichtung notwendig. Schliesslich stellt die Regierung fest, dass mit der im Sinne des Postulates angestrebten Vorsorgelösung die liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet würden, für jede versicherte Person ein Alterskonto zu führen, aus welchem das obligatorische Altersguthaben ersichtlich ist (sog. Schattenrechnung). Eine solche Schattenrechnung ist dem gegenwärtigen Rechtsrahmen fremd und wird bis anhin nicht geführt.

Die Regierung würdigt den Vorstoss und die Intention der Postulaten, führt aber im Ergebnis aus, dass die von den Postulanten vorgeschlagene Lösung mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden und mit dem bestehenden, bewährten System der betrieblichen Personalvorsorge nicht kompatibel wäre. (Gerlinde Gassner, Generalsekretärin).