Abänderung des Sportgesetzes

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2018 die Stellungnahme zur Abänderung des Sportgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes verabschiedet. Mit dieser Gesetzesrevision soll die Grundlage für die Anpassung der Sportförderstrukturen geschaffen werden. Die Stellungnahme soll vom Landtag im November in zweiter Lesung behandelt werden und am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Im Rahmen der ersten Lesung wurden insbesondere die Finanzflüsse im Rahmen der Sportförderung sowie die geplante Leistungsvereinbarung mit dem Liechtenstein Olympic Committee (LOC) zur Delegation der verbandsorientierten Sportförderung thematisiert. Dementsprechend werden die Finanzflüsse und das aktuelle und zukünftige Sportfördersystem in der Stellungnahme detailliert aufgezeigt sowie ein Finanzbeschluss zur Finanzierung der zukünftigen Sportförderung vorgeschlagen. Der Finanzbeschluss sieht vor, dass dem Liechtenstein Olympic Committee (LOC) für die verbandsorganisierte Sportförderung für die Jahre 2019 bis 2022 jährlich ein Staatsbeitrag in Höhe von CHF 1’790’000 ausgerichtet wird.
Im Weiteren werden die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, die nicht bereits während der Landtagssitzung ausgeräumt werden konnten, in der Stellungnahme beantwortet.