Rückzahlung von zu viel bezahlten Prämien ist kein Geschenk – die Reserven gehören den Versicherten!

Wie die Concordia am Montag, 3. September,  in einer Pressekonferenz mitteilte, zahlt sie 8 Millionen Franken oder 350 Franken pro Concordia-Versicherten aus den überhöhten Reserven zurück. Das ist beileibe kein Geschenk, denn dieses Geld gehört ja ohnehin den Versicherten. Das braucht auch nicht speziell betont zu werden, sondern ist selbstverständlich und gesetzlich so geregelt.

Wenn man von den rund 172 Mio. Franken OKP-Kosten im Jahre 2017 ausgeht, muss die gesetzliche Mindestreserve aller im Land tätigen Kassen insgesamt bei 25.8 Mio. Franken(15 % der Bruttoleistungen) betragen. Tatsächlich sind es 76.3 Mio. Franken, das sind 196 % mehr – oder rund das 3-fache – als vorgeschrieben!

Mindestreserven sind hoch genug
Der Geschäftsführer der Concordia hält die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserven für zu niedrig und fordert das Doppelte, also 30 %. Das würde bei der Kostenhöhe für 2017 Reserven von 51.6 Mio. Franken bedeuten. Dagegen hält der Gesundheitsminister die gesetzlichen Mindestreserven für hoch genug, wie er in Beantwortung einer Kleinen Anfrage und auch im Volksblatt (5. September 2018) bestätigte.

Seit 1976 (für dieses Jahr wurden in der Krankenversicherungsstatistik erstmals Kostendaten ausgewiesen) bis heute –  2017 – betrug die höchste  je erreichte Kostensteigerung von einem Jahr auf das darauffolgende 14.5 %. Dabei handelte es sich nicht um eine Kostensteigerung, sondern um eine Kostenverschiebung ins Folgejahr, sodass im Ereignisjahr weniger Kosten anfielen als kalkuliert. Der resultierende Überschuss wurde den Reserven im Ereignisjahr zugewiesen, welche im Folgejahr zur Deckung dieser Kosten abgebaut wurden. Die Mindestreserven sind also definitiv hoch genug angesetzt.

Maximalreserven zur Vermeidung überhöhter Prämien
In der Pressekonferenz führte der Geschäftsführer der Concordia im Weiteren aus, dass die Kasse höhere Reserven anstrebe, als gesetzlich vorgeschrieben. Die Reserven sind heute (2017) bei 45 % der Versicherungsleistungen. Die Kassen haben also bereits eigenmächtig auf 30 % Mindestreserven noch weitere 15 % draufgepackt. Aus diesem Grund ist es an der Zeit, Maximalreserven vorzuschreiben. Es ist nur fair gegenüber den Versicherten, von ihnen Prämien einzufordern, die nicht überhöht sind! Und nicht erhöhte Prämien einzuholen und diese dann irgendwann – quasi als Pseudo-Geschenk – zurück zu erstatten. Dazu müsste die Aufsicht, das Amt für Gesundheit, bei der Prämiengenehmigung darauf achten, dass die Kassen realistisch kalkulieren.

Ich habe nichts dagegen, wenn Kassen höhere Reserven bilden als vorgeschrieben. Es muss aber eine Obergrenze geben, die nicht von den Kassen eigenmächtig festzulegen ist. Schliesslich handelt sich um unser Geld – um das Geld des Prämienzahlers –  für das die Kassen nicht Bank spielen sollen.Vor allem sollte es auch zur Deckung von Verlusten der Kassen an Finanzmärkten eingesetzt werden müssen.

 

Johannes Kaiser,
Landtagsabgeordneter (parteifrei)