Antwort der DPL auf Leserbrief
von Jo Schädler
Die Darstellung des Sachverhalts im gestrigen Leserbrief von Jo Schädler (VL 24.9.2018) entbehrt jeglicher Grundlage und beruht auf Unkenntnis und Falschinterpretation.
Der DPL-Vorstand hat bereits am Montag klargestellt, dass keine Personen aus dem DPL-Vorstand unter den Klägern waren. Korrekt ist, dass sich am Montagnachmittag drei ehemalige, vom DU-Verein ausgeschlossene Mitglieder mit Vorstandsmitgliedern der DU vor dem Landgericht getroffen haben. Pio Schurti, Herbert Elkuch, Thomas Rehak und Agnes Dentsch waren als Zeugen geladen und ebenfalls anwesend. Zu einer Verhandlung mit Zeugenaussagen ist es jedoch gar nicht gekommen, da sich die drei Ex-Mitglieder des DU-Vereins mit dem gegenwärtigen DU Vorstand aussergerichtlich einigen konnten. Die Kläger haben überdies keine Geldforderung an den derzeitigen DU-Vorstand gestellt. Was Jo Schädler von sich gibt ist kompletter Blödsinn. Bei den 30 000 Franken handelt es sich nämlich um den Streitwert, der bei einem Rechtsstreit festgelegt werden muss. Dieser wird benötigt, um die Verfahrensgebühren und Anwaltshonorare zu berechnen. Die Höhe von 30 000 Franken entsprechen einer gängigen Bemessung für einen Fall dieser Art.
Thomas Rehak, Präsident DPL