Senkung oder Einfrieren der Krankenkassenprämien gefordert

Aufgrund den horrend hohen Reserven der Krankenkassen, die bald die 80 Mio-Grenze knacken, ist der Gesundheitsminister aufgefordert, eine Prämiensenkung vorzunehmen oder die Krankenkassenprämien bis auf Weiteres einzufrieren. 

Text: Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter (parteifrei)

 

Gemäss Krankenkassenstatistik 2017 (Seiten 61, 104, 105) sind die Reserven der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP auf satte 76 Mio. Franken gestiegen, das entspricht einer Zunahme von 10‘000‘000 Franken oder 15.8 % gegenüber dem Vorjahr. Bereits im Jahr davor, von 2015 auf 2016, wurden die Reserven um 11 Mio. Franken (20.5 %) aufgestockt. Damit betragen die Reserven der OKP mehr als das Doppelte der gesetzlichen Mindestreserven. Seit 2008 haben die Reserven jährlich durchschnittlich um 20 % zugenommen, im Gegensatz zu den Kosten der OKP, die im selben Zeitraum durchschnittlich um 3 % pro Jahr gestiegen sind. Zu einem Teil ist die massive Zunahme der Reserven darauf zurückzuführen, dass die Reserven OKP «Plus-Versicherung» ab 2014 aus den Reserven der Zusatzversicherungen denen der OKP zugewiesen wurden. Gleichzeitig wurde die Höhe der Mindestreserven durch eine Änderung der Krankenversicherungsverordnung nicht mehr abhängig vom Prämiensoll, sondern auf der Basis der Bruttoleistungen festgelegt, dadurch sind höhere Reserven nötig. Nichtsdestotrotz haben die Reserven seit 2014 überproportional zugenommen.

Die Krankenkassen sind nicht unsere Bank
Der LKV-Präsident ist offensichtlich bestrebt, die Reserven noch weiter anwachsen zu lassen. Er vertritt die Meinung, dass die Reserven nur wenige Monate die Leistungen abdecken könnten. Dazu bezieht er sich auf die AHV, deren Fonds die Rentenverpflichtungen über 11 Jahre abzudecken vermöge. Dieser Vergleich ist jedoch aus meiner Sicht absolut nicht opportun. Die Reserven der Krankenkassen sollen gemäss gesetzlichen Vorgaben nicht die Leistungen über einen langen Zeitraum sichern, sondern jährliche Kostenschwankungen auffangen.

Gesundheitsminister erachtet die gesetzlichen Mindestreserven für hoch genug
Im Oktober 2017 bestätigte mir der Gesundheitsminister in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage, dass er die gesetzlichen Mindestreserven für hoch genug erachtet. Trotzdem lässt er es zu, dass die Kassen überproportional hohe Reserven aufhäufen, finanziert durch die Prämienzahler. Gerade die unteren und mittleren Einkommen sind durch die hohen Prämien und Kostenbeteiligungen ohnehin schon strapaziert und sollen nicht durch unnötig hohe Reserven der Kassen weiter belastet werden.

Forderung an die Regierung: «Entlastung der Prämienzahler»
Zur Entlastung der Prämienzahler trete ich dafür ein, dass entweder die Reserven durch Prämiensenkungen abgebaut werden, oder die Prämien bis auf weiteres nicht weiter ansteigen, wobei ich letztere Möglichkeit bevorzuge. Dabei müssen die Reserven nicht auf das gesetzliche Mindestmass abgebaut werden, sollen aber auch nicht das Doppelte oder mehr betragen, dürfen jedenfalls aber in Relation zu den gesetzlichen Vorgaben nicht weiter steigen.

Das lässt sich auch problemlos umsetzen. Laut Krankenkassen-Verordnung kann das Amt für Gesundheit den Kassen Weisungen erteilen über die zulässige Höhe von Reserven, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Der Ball liegt also beim Gesundheitsminister. Die Regierung bzw. der Gesundheitsminister hat die Befähigung, wenn er diese aktvieren will, eine Prämiensenkung vorzunehmen bzw. die Krankenkassenprämien mindestens bis auf Weiteres einzufrieren.

Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter (parteifrei)

Zur Entlastung der Prämienzahler trete ich dafür ein, dass entweder die Reserven durch Prämiensenkungen abgebaut werden, oder die Prämien bis auf weiteres nicht weiter ansteigen.