Landesbank: Aufhebung der Staatsgarantie

 

Regierung spricht sich für Aufhebung der beschränkten Staatsgarantie zu Gunsten der LLB aus

 

Vaduz – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. August 2018 beschlossen, dem Landtag einen Bericht und Antrag betreffend die Aufhebung der beschränkten Staatsgarantie zu Gunsten der Liechtensteinischen Landesbank vorzulegen.

Anlass bildet das Auslaufen der Vereinbarung vom 13. September 2005 zwischen dem Land Liechtenstein und der Liechtensteinischen Landesbank AG (LLB) über die Abgeltung der Staatsgarantie. Diese ist bis 31. Juli 2020 befristet. Die Regierung hat sich deshalb frühzeitig mit der Thematik der Staatsgarantie befasst. Sie spricht sich für die Streichung des Art. 5 LLBG aus. Der Bericht und Antrag soll dem Landtag noch im Jahr 2018 vorgelegt werden und die Anpassung des LLBG am 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Die LLB unterliegt als systemrelevante Bank einer speziell strengen Finanzmarktregulierung. Mit der Umsetzung von CRD IV und der

Einlagensicherungs- und Anlegerschutzstiftung (EAS) verfügt Liechtenstein zudem über ein modernes Sicherungssystem, das eine angemessene Eigenkapitalausstattung sowie Schutz der Kundeneinlagen gewährleistet.

Die Liechtensteinische Landesbank AG ist eine höchst stabile Bank, die sich im mehrheitlichen Besitz des Landes Liechtenstein befindet.

Die Aufhebung der Staatsgarantie ist ein weiterer, logischer Schritt in der Entwicklung der LLB. Die Mehrheitsbeteiligung des Landes Liechtenstein an der LLB bleibt bestehen. (Markus Biedermann)