Zivilverfahren wird vereinfacht und beschleunigt

Regierungsrätin Aurelia Frick hatte in der Landtagssitzung vom 27./28.Februar, 1. März 2019 einige Kleine Anfragen zu beantworten. 

 

„Je länger ein Verfahren dauert, desto teurer wird es“, sagt die Justizministerin Aurelia Frick

 

 Vaduz – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 26. März den Bericht und Antrag betreffend die Revision der Zivilprozessordnung (ZPO) zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel ist es, Zivilverfahren effizienter, rascher und kostengünstiger abzuwickeln.

Seit ihrem Inkrafttreten vor mehr als 100 Jahren hat die aktuelle liechtensteinische Zivilprozessordnung in ihrem Kernbestand keine grundlegenden Änderungen mehr erfahren. Mittlerweile genügt die Zivilprozessordnung allerdings dem Bedürfnis nach effizienten und kostengünstigen Gerichtsverfahren nicht mehr in allen Belangen.

Dieser Umstand veranlasste die Regierung, die geltende Zivilprozessordnung einer gründlichen Reform zu unterziehen. „Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag haben wir eine ausgewogene Gesetzesvorlage geschaffen, die ein möglichst unkompliziertes, schnelles und bürgernahes Zivilverfahren ermöglicht“, betont Justizministerin Aurelia Frick.

Kernpunkte der Vorlage

Eine zentrale Aufgabe des Zivilprozesses ist es, „Rechtsfrieden“ zwischen den Parteien herzustellen. Hierbei kommt der Dauer von gerichtlichen Verfahren eine wichtige Bedeutung zu. „Rasche Verfahren sind massgebend für ein gutes Funktionieren der Justiz“, so Aurelia Frick. „Denn je länger ein Verfahren dauert, desto teurer wird es.

Und spätestens wenn sich Rechtssuchende die Frage stellen müssen, ob sie sich ein Gerichtsverfahren überhaupt noch leisten können, wird die Verfahrensdauer auch eine Frage des Zugangs zum Recht.“

Die Vereinfachung der Zivilverfahren soll durch diverse Gesetzesneuerungen erreicht werden. Dazu gehört zum Beispiel die eingeschränkte Anfechtbarkeit von Landgerichtsbeschlüssen sowie von Berufungsentscheidungen des Obergerichts. Weitere Änderungen betreffen beispielsweise das Beweisverfahren oder die Erhöhung der Bagatellgrenze. Zudem wurde die Reform dazu genutzt, einzelne Bestimmungen an die aktuellen Entwicklungen der liechtensteinischen Rechtsprechung und Gerichtspraxis anzupassen.