Staat/Triesenberg: Die Finanzierung des Alpengebietes

Regierungschef Adrian Hasler äussert sich zum offenen Konflikt zwischen Regierungsrätin Aurelia Frick und der GPK.

 

Kleine Anfragen des Abg. Wendelin Lampert an Regierungschef Adrian Hasler

 

Landtagssitzung vom 27.-29. März 2018 Gemäss Ausführungen der Gemeinde Triesenberg betragen die Ausgaben für die zu erfüllenden Infrastrukturaufgaben und Unterhaltsarbeiten im Alpengebiet jährlich CHF 3,8 Mio. Der Sonderbeitrag des Landes liege mit jährlich CHF 2,5 Mio. deutlich darunter, was zu einer für Triesenberg nicht aus eigener Kraft zu stemmenden Finanzlücke von jährlich CHF 1,3 Mio. führe.

Die Gemeinde Triesenberg liess juristisch abklären, inwiefern die Finanzlücke mit einer Umlage ganz oder teilweise auf die Besitzer von Ferienliegenschaften überwälzt werden könnte. Der Rechtsanwalt kommt zu Schluss, dass hierzu die gesetzlichen Grundlagen fehlen würden.

Zur Beantwortung einer entsprechenden Kleinen Anfrage im letzten Landtag ergeben sich die folgenden Fragen:

 

FRAGEN

  1. Die Regierung führte aus, dass die Auswertung zur Verteilung der Eigentümer beziehungsweise Dauermieter in Malbun nach Wohnort gemäss dem Bericht und Antrag Nr. 112/2003 komme wie in der Quelle angegeben von der Gemeinde Triesenberg. Da die diesbezüglich notwendigen Grundlagen kurzfristig nicht verfügbar seien, könne eine Aktualisierung der Auswertung im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht vorgenommen werden. Hat die Regierung die Gemeinde Triesenberg um die Beantwortung der entsprechenden Frage ersucht?
  2. Aus welchen Gemeinden beziehungsweise Ausland stammen aktuell die Eigentümer beziehungsweise Dauermieter der Häuser und Wohnungen in Malbun, wie dies im Bericht und Antrag Nr. 112/2003, Finanzbeschluss betreffend das Bergbahnenprojekt zur Erhaltung des Naherholungsgebietes in Malbun, Seite 17, Quelle Gemeinde Triesenberg, dargestellt wurde?
  3. Gemäss Ausführungen der Regierung erhält die Gemeinde, in welcher sich eine Liegenschaft befindet, im Rahmen der Steuerteilung zwischen den Gemeinden jenen Steuerbetrag, der auf die Liegenschaft zurückzuführen ist. Damit erhalte die Gemeinde Triesenberg anteilige Vermögenssteuern auf die im Malbun gelegenen Immobilien, deren Besitzer in einer anderen liechtensteinischen Gemeinde wohnhaft seien. Wie viel Steuern hat die Gemeinde Triesenberg in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund dieser Antwort erhalten?
  4. Die Gemeinde Triesenberg stellt im Schreiben an die Regierung vom 26. Oktober 2017 unter anderem fest, dass durch die Gemeinde unter anderem rechtlich abgeklärt worden sei, ob die nicht durch den Finanzausgleich gedeckten Kosten von rund CHF 1,3 Mio. mit einer Umlage ganz oder teilweise auf die Besitzer von Ferienliegenschaften überwälzt werden könnten, zumal diese bekanntlich in Triesenberg keine Steuern entrichten. Sind diese Ausführungen der Gemeinde korrekt, nachdem die Regierung feststellt, dass zwischen den Gemeinden eine Steuerteilung bei den Vermögenssteuern beziehungsweise den Liegenschaften erfolgt?
  5. Die Regierung führt weiter aus, dass betreffend die Einführung einer Kostenumlage seitens des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen entsprechende Abklärungen getätigt wurden. Die Ergebnisse würden in Kürze der Regierung zur Kenntnis gebracht und anschliessend mit der Gemeinde Triesenberg erörtert. Wann beabsichtigt die Regierung die Ergebnisse mit der Gemeinde Triesenberg zu erörtern?

Antwort:

Zu Frage 1:

Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage im letzten Landtag hat das Amt für Statistik sowohl mit der Gemeinde Triesenberg als auch mit dem Amt für Volkswirtschaft Kontakt aufgenommen, um die Datenlage zu klären. Die Abklärungen haben ergeben, dass die Daten hinsichtlich der Verteilung des Wohnsitzes der Liegenschaftseigentümer respektive der Dauermieter dieser Liegenschaften nicht vorliegen. Entsprechend konnte diese Teilfrage nicht beantwortet werden.

Zu Frage 2:

Wie unter Frage 1 beantwortet, liegen diese Daten nicht vor. Auch die Steuer­verwaltung hat nur Daten darüber, bei wie vielen Personen eine Steuerausscheidung nach Triesenberg vorgenommen wird. Diese Daten beinhalten Immobilien sowie Betriebsstätten in Triesenberg. Eine Ausscheidung auf das Gebiet Malbun ist aufgrund der vorliegenden Daten der Steuerverwaltung nicht möglich. Auch gibt es keine Daten über die Dauermietverhältnisse.

Zu Frage 3:

Im Jahr 2015 erhielt die Gemeinde Triesenberg rund CHF 218‘000 und im Jahr 2016 rund CHF 209‘000 aus der Steuerteilung von anderen Gemeinden zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt, weil Personen aus anderen Gemeinden im Gemeindegebiet Triesenberg über eine Immobilie oder Betriebsstätte verfügen. Welcher Anteil dieses Betrages auf Immobilien im Malbun zurückzuführen ist, ist der Regierung nicht bekannt. Hierfür müsste jede einzelne Steuerveranlagung, bei welcher eine Steuerausscheidung zu Gunsten von Triesenberg erfolgt, geprüft werden.

Zu Frage 4:

Wie unter Frage 3 beantwortet, erfolgt im Rahmen der Vermögens- und Erwerbssteuererhebung eine Steuerteilung zu Gunsten der Gemeinde Triesenberg für diejenigen Eigentümer, die in anderen Gemeinden Liechtensteins wohnen. Eigentümer von Liegenschaften mit Wohnsitz in Ausland werden direkt von der Gemeinde Triesenberg als beschränkt Steuerpflichtige besteuert. Somit sind die Ausführungen der Gemeinde Triesenberg diesbezüglich nicht korrekt.

Zu Frage 5:

Die Ergebnisse der Abklärungen wurden der Regierung in der Zwischenzeit zur Kenntnis gebracht. Mit Schreiben vom 20. März 2018 wurde die Gemeinde Triesenberg über die Haltung der Regierung zu den einzelnen Fragen orientiert.


 

Kleine Anfrage: Offene Steuerrechnungen

Für die Jahre 2013 bis 2016 sind insgesamt 8740 Fälle der insgesamt 65’062 Steuererklärungen von der FL Steuerverwaltung nicht veranlagt. Der Abg. Manfred Kaufmann stellte dem Regierungschef in dessen Eigenschaft als Finanzminister die nachfolgenden Fragen zu den vielen offen Steuerveranlagungen:

Fragen:

In den vergangenen Wochen wurden bereits die Steuererklärungen für die Steuerperiode 2017 versendet. Wie ich im Gespräch mit Finanzplatzakteuren erfahren habe, wurden jedoch ältere Steuerjahre aus der Ertragssteuer noch nicht definitiv veranlagt. Hierzu hätte ich folgende Fragen:

  1. Wie viele Steuerrechnungen aus der Ertragssteuer der Jahre 2013, 2014, 2015 und 2016 (aufgeteilt nach Jahren) wurden noch nicht definitiv veranlagt?
  2. Was sind die Hauptgründe, weshalb insbesondere bei den älteren Rückständen noch keine definitive Veranlagung erfolgt ist und wieso werden teils zwei Jahre zusammen veranlagt und nicht einzeln?
  3. Was sind die zu erwartenden Steuereinnahmen aus diesen ausstehenden Rechnungen (aufgeteilt in total zu erwartende Steuereinnahmen, abzüglich geleistete Anzahlungen, resultierend daraus die offenen Steuereinnahmen)?
  4. Sind die pendenten Steuerrechnungen auf zu wenig Personal bei der Steuerverwaltung zurückzuführen und wenn ja wie viele Stellenprozente müssten hierzu geschaffen werden?
  5. Rückfragen der Steuerverwaltung müssen innert 14 Tagen respektive 30 Tagen seitens des Steuerpflichten beantwortet werden. Wieso werden anschliessend diese Informationen nicht zeitnah von der Steuerverwaltung verarbeitet?

Antwort:

Zu Frage 1:

Die Hauptveranlagungszeit eines Steuerjahres dauert vom 1. Juli des Folgejahres bis zum 30. Juni des nächsten Jahres. D.h. das Steuerjahr 2016 wird zu einem Grossteil in der Zeit zwischen dem 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 veranlagt.

Die Veranlagungen für die Jahre 2013 bis 2016 haben sich wie folgt entwickelt.

Die Anzahl der Veranlagungen für das Steuerjahr 2013 betrug 5‘772 Fälle, davon sind per 28.02.2018 noch 39 Fälle (0.7%) nicht veranlagt.

Die Anzahl der Veranlagungen für das Steuerjahr 2014 betrug 21‘962 Fälle, davon sind per 28.02.2018 noch 305 Fälle (1.4%) nicht veranlagt.

Die Anzahl der Veranlagungen für das Steuerjahr 2015 betrug 19‘532 Fälle, davon sind per 28.02.2018 noch 1‘374 Fälle (7%) nicht veranlagt.

Die Anzahl der Veranlagungen für das Steuerjahr 2016 beträgt 17‘796 Fälle, davon sind per 28.02.2018 noch 7‘022 Fälle (39.5%) nicht veranlagt.

Zu Frage 2:

Die offenen Veranlagungen aus den Jahren 2013 und 2014 betragen zusammen 344. In den meisten dieser Fälle sind vertiefte Abklärungen im Gange oder es bestehen laufende Rechtsverfahren. Die zeitgleiche Veranlagung mehrerer Jahre ist in vielen Ländern gängige Steuerpraxis. Durch die zeitgleiche Veranlagung mehrerer Jahre ergeben sich positive Effekte auf Effizienz und Qualität der Prüfung der Steuererklärung.

Zu Frage 3:

Der Veranlagungsprozess ist vom Rechnungsprozess in Bezug auf die provisorische Rechnung losgelöst. Steuererklärungen sind bis zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen. Die Rechnungsstellung der provisorischen Rechnung erfolgt Mitte August mit Fälligkeit per 30. September. Die provisorische Rechnung basiert auf der eingereichten Steuererklärung bzw. bei deren Fehlen auf der letzten Veranlagung oder der Schätzung durch den Steuerpflichtigen. Diese Bezugsmöglichkeit des Steuerbetrags wurde bewusst ins neue Steuergesetz aufgenommen, um Steuerveranlagung und Steuerbezug zeitlich zu trennen. Durch die provisorische Rechnungsstellung werden die Steuerforderungen einheitlich und unabhängig vom Veranlagungsstand fällig gestellt und eingefordert. Die geforderte Auswertung ist nicht möglich bzw. nicht zielführend, da die effektiv geschuldete Steuer erst im Rahmen der Veranlagung festgestellt wird.

Zu Frage 4:

Das Steuergesetz 2010 war sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Steuerverwaltung, insbesondere ab dem Steuerjahr 2014, eine sehr grosse Herausfor­derung. Die Folgen aus der erstmaligen Anwendung sind immer noch spürbar. Nebst der Veranlagungstätigkeit werden zudem Ressourcen für ergänzende Prüfungen (z.B. PVS) und Projekte eingesetzt. Die sich ändernden Rahmenbedingungen sowie deren Auswirkung auf die Arbeitslast werden laufend beurteilt. Die Regierung beurteilt den aktuellen Veranlagungsstand als angemessen.

Zu Frage 5:

Die Steuerverwaltung ist bestrebt, eingehende Informationen zeitnah zu bearbeiten. Es ist möglich, dass dies in Einzelfällen nicht gelingt. Hierzu ist aber auch anzufügen, dass die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie die Beantwortung der durch die Steuerverwaltung gestellten Fragen ebenfalls noch Verbesserungspotential haben.


 

Bestellung der Führungsebenen öffentlich-rechtlicher Unternehmen, Anstalten und Stiftungen

Kleine Anfragen von Landtagsabg.-Stv. Alexander Batliner an Regierungschef Adrian Hasler

Es liegt in der Verantwortung der Regierung, die Stiftungsräte der öffentlich-rechtlichen Stiftungen und die Verwaltungs- und Aufsichtsräte von öffentlich-rechtlichen Unternehmen beziehungsweise Anstalten personell zu besetzen. Gemäss staatskalender.li fällt der Regierung die Verantwortung zur personellen Besetzung bei acht Unternehmen oder Anstalten und bei elf Stiftungen zu. Hierzu folgende Fragen:

 

Fragen:

  1. Wie viele Personen haben Einsitz in zwei oder mehr Verwaltungs-, Aufsichts- oder Stiftungsräten, die von der Regierung bestellt werden?
  2. Welche Personen in welchen Gremien und in welchen Funktionen haben zwei oder mehr Mandate?
  3. Wie viele Personen, welche ein Verwaltungs-, Aufsichts- oder Stiftungsratsmandat bei einer öffentlich-rechtlichen Institution innehaben, haben auch Einsitz in von der Regierung zu bestellenden Kommissionen, Beiräten oder Beschwerdekommissionen und um wen handelt es sich?
  4. Ist bereits vorgesehen, zumindest eine in der Antwort zu Frage 2 genannten Personen in mindestens einen weiteren Stiftungs-, Aufsichts- oder Verwaltungsrat zu berufen und falls ja wen, in welches Gremium und in welcher Funktion?
  5. Wie beurteilt die Regierung diese Doppelbesetzungen von Personen in Bezug auf die Corporate Governance Bestimmungen?

Antwort:

Zu Frage 1 und 2:

Derzeit nehmen drei Personen Einsitz in zwei oder mehr Verwaltungs-, Aufsichts- oder Stiftungsräten von öffentlichen Unternehmen. Es sind dies:

  • Doris Beck als Vizepräsidentin des Verwaltungsrats der Liechtensteinischen Kraftwerke AG, als Vizepräsidentin des Stiftungsrats des Liechtensteinischen Entwicklungsdienstes sowie neu als Präsidentin des Stiftungsrates des Liechtensteinischen Landesmuseums;
  • Michael Ritter als Mitglied des Aufsichtsrats der Finanzmarktaufsicht und als Präsident des Stiftungsrates des Liechtensteinischen Landesspitals;
  • Manuel Walser als Mitglied des Stiftungsrates der Liechtensteinischen Musikschule und Mitglied des Verwaltungsrates des Liechtensteinischen Rundfunks.

Zu Frage 3:

Es handelt sich um 10 Personen: Norbert Bürzle, Philipp Dünser, Marie-Theres Frick, Hildegard Hasler, Judith Hoop, Martin Hörndlinger, Raphael Näscher, Othmar Oehri, Martin Risch, Michael Ritter.

Zu Frage 4:

Derzeit ist keine der genannten Personen für einen weiteren Stiftungs-, Aufsichts- oder Verwaltungsrat vorgesehen.

Zu Frage 5:

Der Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens (Corporate Governance) wird massgebend durch Gesetz und Eigentümer bestimmt. Das Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen setzt mit der Unvereinbarkeitsregelung, der Ausstandbestimmung und der Abberufungsmöglichkeit einen rechtlichen Rahmen, gemäss welchem das Mandat ausgeübt werden kann. Je nach Funktion haben die Personen auch vorgegebene Eignungen zu erfüllen und bei ihrer Bewerbung nachzuweisen. Grundlage dafür sind die entsprechenden Anforderungsprofile. Solange keine erkennbaren sachlichen oder rechtlichen Gründe sowie Interessenskollisionen gegen eine Doppelbesetzung sprechen, ist eine solche nach Auffassung der Regierung möglich. Dies ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Generell ist festzuhalten, dass es auf die Gesamtzahl der zu bestellenden Gremien relativ wenige Doppelbesetzungen gibt.